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Tagesordnung - Sitzung des Betriebsausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Betriebsausschusses
Gremium: Betriebsausschuss1
Datum: Do, 19.06.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Genehmigung der Niederschrift vom 24.04.2008      
Ö 2  
Nochmalige Vorlage der Ergänzung zur Beitrags- und Gebührensatzung, hier: Mitwirkungspflicht von Grundstückseigentümern bei der Erhebung von Abwassergebühren; Bezug: XXV. Nachtrag zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Waldbröl vom 10.12.1987  
Enthält Anlagen
81/517/2008  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Unter Beachtung des Beschlusses zur Einführung der getrennten Abwassergebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser gem. TOP 2 der Sitzung des Betriebsausschusses vom 24.04.2008, empfiehlt der Betriebsausschuss des Wasser- / Abwasserbetriebes dem Rat der Stadt Waldbröl, den als Anlage beigefügten XXV. Nachtrag zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Waldbröl vom 10.12.1987, die Einführung eines neuen § 10 a „Auskunfts- und Mitwirkungspflichten“  in seiner Sitzung am 25.06.2008 zu beschließen.

 

   
    24.04.2008 -  Betriebsausschuss1
    Ö 2 - ungeändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschluss:

 

Unter Beachtung des Beschlusses zur Einführung der getrennten Abwassergebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser gem. TOP 2 der Sitzung des Betriebsausschusses vom 13.03.08, empfiehlt der Betriebsausschuss bei einer Enthaltung einstimmig dem Rat der Stadt Waldbröl, den als Anlage beigefügten XXV. Nachtrag zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Waldbröl vom 10.12.1987, die Einführung eines neuen §10a „Auskunfts- und Mitwirkungspflichten“ in seiner Sitzung am 25.06.08 zu beschließen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:               .                       dagegen:         .                       Enthaltung:      .

   
    19.06.2008 -  Betriebsausschuss1
    Ö 2 - geändert beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

   
    13.08.2008 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 19 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat beschließt einstimmig, die Aufnahme eines § 10 a in die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Waldbröl vom 10.12.1987 mit folgendem Wortlaut:

 

Die Beitrags- und/oder  Gebührenpflichtigen haben alle für die Berechnung der Beiträge und Gebühren erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie Daten und Unterlagen zu überlassen. Die Gebühren- und Abgabenpflichtigen sind auch verpflichtet, bei der Ermittlung von tatsächlichen Grundlagen zur Einführung von geänderten Beitrags- oder Gebührenmaßstäben mitzuwirken.

 

Hierzu haben sie insbesondere zum Zweck der Einführung und Berechnung einer getrennten Schmutz- und Niederschlagswassergebühr die Größe der überdachten und/oder versiegelten sowie bebauten und/oder befestigten Fläche auf ihren Grundstücken sowie der Grundstücksfläche im Rahmen einer Fragebogenerhebung oder sonstiger Tatsachenermittlungen anzugeben. Inhalt der Ermittlung und Fragebogenerhebung kann dabei auch die Ermittlung von Grundstücksdaten sein, die sich aus amtlichen Katasterunterlagen ergeben und/oder im Rahmen einer Überfliegung und anschließenden Digitalisierung der Luftbildaufnahmen ergänzt werden. Die Auskunftspflicht bezieht sich auf die Größe, die Befestigungsarten, die Nutzungsarten aller Teilflächen der Grundstücke sowie auf die Art der Ableitung und Verwendung des Niederschlagswassers von diesen Teilflächen (Grundstücksdaten) sowie auch auf Flächen, die in eine Versickerungsanlage mit Überlauf in die städtische Abwasseranlage entwässern, Flächen mit versickerungsfähigen Oberflächenbelägen (Ökopflaster, Rasengittersteine) mit Überlauf an die städtische Abwasseranlage, für Grasdach-/Gründachflächen und Dachflächen, die zur Speisung von Brauchwassernutzungsanlagen dienen, mit Überlauf an die städtische Abwasseranlage und alle bebauten und/oder befestigten Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser leitungsgebunden oder nicht leitungsgebunden in die städtische Abwasseranlage gelangen kann.

 

Der damit verbundene Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist von den Gebühren- und Abgabenpflichtigen zu dulden. Sie haben auch zu dulden, dass Beauftragte der Stadt das Grundstück betreten, um die Bemessungsgrundlagen festzustellen oder zu überprüfen.

 

Werden die Angaben verweigert oder sind sie aus sonstigen Gründen nicht zu erlangen, so kann die Stadt die für die Berechnung maßgebenden Merkmale ohne Bezugnahme auf die tatsächliche Einleitungssituation nach erstmaliger schriftlicher Aufforderung gegenüber dem Auskunftspflichtigen mit einer Frist von einem Monat unter Berücksichtigung aller sachlichen Umstände schätzen oder durch einen anerkannten Sachverständigen auf Kosten des Beitrags- und Gebührenpflichtigen schätzen lassen.

 

Sofern nach einer Frist von einem Monat seitens der Gebühren- und Abgabenpflichtigen keine Angaben erfolgen, legt die Stadt auch die Einleitungs- und Nutzungsverhältnisse für Niederschlagswasser auf dem Grundstück auf der Grundlage der ermittelten Grundstücksdaten fest.

 

 

 

 

 

Ö 3  
Neubau des RRB/RBF Hallenbad, Vorstellung der Fördermaßnahme und Angaben zur Standort- und Grundstücksfrage      
Ö 4  
Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
Ö 5  
Bekanntgaben      
N 6     Benennung des Wirtschaftsprüfers für den Wasser- und Abwasserbetrieb der Stadt Waldbröl, Wirtschaftsjahr 2008      
N 7     Einführung einer getrennten Gebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser, hier: Vergabe der erforderlichen Fremdleistungen      
N 9     Vergaben      
N 9.1     Ingenieurplanung zum Austausch des sanierungsbedürftigen Mischwasserkanals innerhalb der Gerichtsstrasse      
N 9.2     Sanierung der Sammelpumpstationen Herfen I und Herfen II, Talstrasse, Homburgerstrasse und Lützingen      
N 9.3     Fremdwasserbeseitigung innerhalb der Ortslage Herfen      
N 11.1     Fremdwassersituation "IG Projahn"      
N 8     Restkanalisation Stadt Waldbröl, Sachstandsbericht, Vergaben und vorläufig abschließende Projektkostendarstellung      
N 9.4     Ausschreibung der Kanalreinigung, Sinkkastenreinigung, Grubenentleerung, Reinigung der Sammelpumpstationen und Stördienstbereitschaft für Druckpumpstationen      
N 9.5     Nachtrag zum bestehenden Auftrag zur Schädlingsbekämpfung      
N 10     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 11     Bekanntgaben      
N 11.2     Erhebung von Wasseranschlussbeiträgen für unbebaute Teile bereits bebauter Grundstücke      
N 11.3     Personalsituation innerhalb des Wasser- und Abwasserbetriebes im Zusammenhang mit der Beratung von Grundstückseigentümern