Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei einer Stimmenthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung.
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Nümbrechter Straße / Bahnhofstraße im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Es wird die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Mit den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgenommen.