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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
Datum: Mi, 03.07.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Erneute Vorstellung des Neubauprojektes der Bauherrengemeinschaft Gossmann / Mickenhagen / Rötzel (Volksbank / Reinery) "Am Marktplatz / Ecke Kaiserstraße" durch Herrn Architekt Ulrich Rechenberger      
Ö 2  
32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Nümbrechter Straße / Bahnhofstraße im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB     III/249/2013  
    03.07.2013 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
    Ö 2 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei einer Stimmenthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Nümbrechter Straße / Bahnhofstraße im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

 

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Es wird die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Mit den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgenommen.

 

 

   
    17.07.2013 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 8 - (offen)
    Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Nümbrechter Straße / Bahnhofstraße im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

 

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Es wird die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Mit den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgenommen.

 

 

Ö 3  
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 - Seifen - Fernblick - der Stadt Waldbröl im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB     III/250/2013  
Ö 4  
Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
Ö 5  
Bekanntgaben      
N 6     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 7     Bekanntgaben