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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
Datum: Mo, 03.06.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Vorstellung des Neubauprojektes der Bauherrengemeinschaft Gossmann/Mickenhagen/Rötzel (Volksbank u.a.) "Am Marktplatz/Ecke Kaiserstraße" durch Herrn Architekt Ulrich Rechenberger      
Ö 2  
9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A - Hochstraße / Kaiserstraße - im Bereich "Am Marktplatz / Kaiserstraße" als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB     III/244/2013  
    03.06.2013 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
    Ö 2 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Stadtrat einstimmig bei einer Stimmenthaltung folgende Beschlüsse:

 

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A – Hochstraße / Kaiserstraße – im Bereich „Am Marktplatz / Kaiserstraße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt, dass die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

 

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt, gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die öffentliche Auslegung der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 sowie § 3 Abs. 2 BauGB.

 

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

   
    05.06.2013 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 2 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A – Hochstraße / Kaiserstraße – im Bereich „Am Marktplatz / Kaiserstraße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig, dass die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

 

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig, gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig die öffentliche Auslegung der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 sowie § 3 Abs. 2 BauGB.

 

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

Ö 3  
Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
Ö 4  
Bekanntgaben      
N 5     Grundstücksverkäufe im Gewerbepark -siehe beigefügter Plan -      
N 6     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 7     Bekanngaben