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Tagesordnung - Sitzung des Betriebsausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Betriebsausschusses
Gremium: Betriebsausschuss1
Datum: Do, 25.02.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal der Stadtwerke Waldbröl GmbH, Friedrich-Engels-Straße 23, Waldbröl
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Gestaltungsoptionen bei der Gebührenerhebung für Gruben  
Enthält Anlagen
IV/671/2016  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

 

Das Abwasserwerk empfiehlt dem Betriebsausschuss auf Grundlage der Variante 4 eine Änderung des Kalkulationsmodells sowie der Satzung für Hausentwässerungseinrichtungen. Dabei werden die Kosten für abflusslose Gruben sowie temporär für Drei-Kammer-Gruben im Rahmen einer Gesamtkostenbetrachtung bei der Kalkulation des allgemeinen Gebührensatzes berücksichtigt. Für die genannten Grubentypen wird der allgemeine Gebührensatz für Schmutzwasser erhoben. Für DIN-Gruben bleibt das verursachungsorientierte Kalkulationsverfahren erhalten.

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 16.03.2016 entsprechend zu beschließen und das Abwasserwerk zu beauftragen, eine Satzungsänderung für Hausentwässerungseinrichtungen zu erarbeiten, mit dem Ziel, die Anwendung der neuen Gebührensatzung mit Wirkung zum 01.01.2016 in Kraft zu setzen.

 

Hierzu wird ferner vorgeschlagen, den Bürgermeister zu ermächtigen, im vorliegenden Fall eine Dringlichkeitsentscheidung treffen zu können.

 

Im Auftrag

 

 

 

……..……………………………………

      (Betriebsleiter Guido Schick)

 

   
    25.02.2016 -  Betriebsausschuss1
    Ö 1 - (offen)
   

Beschluss:

 

 

Das Abwasserwerk empfiehlt dem Betriebsausschuss auf Grundlage der Variante 4 eine Änderung des Kalkulationsmodells sowie der Satzung für Hausentwässerungseinrichtungen. Dabei werden die Kosten für abflusslose Gruben sowie temporär für Drei-Kammer-Gruben im Rahmen einer Gesamt­kostenbetrachtung bei der Kalkulation des allgemeinen Gebührensatzes berücksichtigt. Für die ge­nannten Grubentypen wird der allgemeine Gebührensatz für Schmutzwasser erhoben. Für DIN-Gruben bleibt das verursachungsorientierte Kalkulationsverfahren erhalten.

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 16.03.2016 ent­sprechend zu beschließen und das Abwasserwerk zu beauftragen, eine Satzungsänderung für Hausentwässerungseinrichtungen zu erarbeiten, mit dem Ziel, die Anwendung der neuen Gebühren­satzung mit Wirkung zum 01.01.2016 in Kraft zu setzen. Die Gebühren für sonstige Hausentwässe­rungsanlagen betragen rückwirkend zum 01.01.2016 4,98 EUR je cbm. Zudem wird eine Grundge­hr pro sonstiger Hausentwässerungseinrichtung von 116,00 EUR jährlich erhoben. Die Gebühren für übrige Hausentwässerungsanlagen betragen rückwirkend zum 01.01.2016 4,98 EUR je cbm. Zu­dem wird eine Grundgebühr pro übriger Hausentwässerungseinrichtung von 116,00 EUR jährlich er­hoben. Näheres wird in der Beitrags-und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Waldbröl geregelt.

Hierzu wird ferner vorgeschlagen, den Bürgermeister zu ermächtigen, im vorliegenden Fall eine Dringlichkeitsentscheidung treffen zu können.

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:.dagegen:.Enthaltung:.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 160225 BAS AW (1050 KB)      
   
    16.03.2016 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 10 - (offen)
   

 

 

Beschluss

 

 

 

Der Rat beschließt einstimmig, aufgrund der Grundlage der Variante 4 der Vorlage aus dem Betriebsausschuss vom 25.02.2016 eine Änderung des Kalkulationsmodells sowie der Satzung für Hausentwässerungseinrichtungen. Dabei werden die Kosten für abflusslose Gruben sowie temporär für Drei-Kammer-Gruben im Rahmen einer Gesamtkostenbetrachtung bei der Kalkulation des allgemeinen Gebührensatzes berücksichtigt. Für die genannten Grubentypen wird der allgemeine Gebührensatz für Schmutzwasser erhoben. Für DIN-Gruben bleibt das verursachungsorientierte Kalkulationsverfahren erhalten.

 

Die Leitung des Abwasserwerks wird beauftragt, eine Satzungsänderung für Hausentwässerungseinrichtungen zu erarbeiten mit dem Ziel, die Anwendung der neuen Gebührensatzung mit Wirkung zum 01.01.2016 in Kraft zu setzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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