Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Der Sachverhalt wird ausführlich in der beigelegten Datei „Erläuterung zu Grubengebühren“ erläutert. Zusätzlich erfolgt ein mündlicher Vortrag in der Sitzung.
Beschlussvorschlag:
Das Abwasserwerk empfiehlt dem Betriebsausschuss auf Grundlage der Variante 4 eine Änderung des Kalkulationsmodells sowie der Satzung für Hausentwässerungseinrichtungen. Dabei werden die Kosten für abflusslose Gruben sowie temporär für Drei-Kammer-Gruben im Rahmen einer Gesamtkostenbetrachtung bei der Kalkulation des allgemeinen Gebührensatzes berücksichtigt. Für die genannten Grubentypen wird der allgemeine Gebührensatz für Schmutzwasser erhoben. Für DIN-Gruben bleibt das verursachungsorientierte Kalkulationsverfahren erhalten.
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 16.03.2016 entsprechend zu beschließen und das Abwasserwerk zu beauftragen, eine Satzungsänderung für Hausentwässerungseinrichtungen zu erarbeiten, mit dem Ziel, die Anwendung der neuen Gebührensatzung mit Wirkung zum 01.01.2016 in Kraft zu setzen.
Hierzu wird ferner vorgeschlagen, den Bürgermeister zu ermächtigen, im vorliegenden Fall eine Dringlichkeitsentscheidung treffen zu können.
Im Auftrag
……..…………………………………… (Betriebsleiter Guido Schick)
Anlagen:
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