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Auszug - Gestaltungsoptionen bei der Gebührenerhebung für Gruben  

 
 
Sitzung des Betriebsausschusses
TOP: Ö 1
Gremium: Betriebsausschuss1 Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 25.02.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal der Stadtwerke Waldbröl GmbH, Friedrich-Engels-Straße 23, Waldbröl
Ort:
IV/671/2016 Gestaltungsoptionen bei der Gebührenerhebung für Gruben
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich IV, Abwasserbeseitigung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende, Herr Herbert Greb, begrüßt die Mitglieder des Betriebsausschusses und der Verwaltung vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass die Einladung fristgerecht erfolgte und der Aus­schuss beschlussfähig ist.

Zu 1 Gestaltungsoptionen bei der Gebührenerhebung für Gruben

Nach Vortrag des Betriebsleiters Guido Schick (Anlage) folgt eine konstruktive Diskussion zum Sach­verhalt. Anschließend fasst der Betriebsausschuss folgenden einstimmigen


Beschluss:

 

 

Das Abwasserwerk empfiehlt dem Betriebsausschuss auf Grundlage der Variante 4 eine Änderung des Kalkulationsmodells sowie der Satzung für Hausentwässerungseinrichtungen. Dabei werden die Kosten für abflusslose Gruben sowie temporär für Drei-Kammer-Gruben im Rahmen einer Gesamt­kostenbetrachtung bei der Kalkulation des allgemeinen Gebührensatzes berücksichtigt. Für die ge­nannten Grubentypen wird der allgemeine Gebührensatz für Schmutzwasser erhoben. Für DIN-Gruben bleibt das verursachungsorientierte Kalkulationsverfahren erhalten.

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 16.03.2016 ent­sprechend zu beschließen und das Abwasserwerk zu beauftragen, eine Satzungsänderung für Hausentwässerungseinrichtungen zu erarbeiten, mit dem Ziel, die Anwendung der neuen Gebühren­satzung mit Wirkung zum 01.01.2016 in Kraft zu setzen. Die Gebühren für sonstige Hausentwässe­rungsanlagen betragen rückwirkend zum 01.01.2016 4,98 EUR je cbm. Zudem wird eine Grundge­hr pro sonstiger Hausentwässerungseinrichtung von 116,00 EUR jährlich erhoben. Die Gebühren für übrige Hausentwässerungsanlagen betragen rückwirkend zum 01.01.2016 4,98 EUR je cbm. Zu­dem wird eine Grundgebühr pro übriger Hausentwässerungseinrichtung von 116,00 EUR jährlich er­hoben. Näheres wird in der Beitrags-und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Waldbröl geregelt.

Hierzu wird ferner vorgeschlagen, den Bürgermeister zu ermächtigen, im vorliegenden Fall eine Dringlichkeitsentscheidung treffen zu können.

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür:.dagegen:.Enthaltung:.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 160225 BAS AW (1050 KB)