Beschluss:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt bei 25 Ja- Stimmen und 7 Gegenstimmen
- das „Interkommunale, integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept Windeck/Waldbröl 2025“ (Anlage 3). Es wird der interkommunalen Zusammenarbeit und der Entwicklung der Gemeinde Windeck und der Stadt Waldbröl zugrunde gelegt. Die aufgeführten Maßnahmen werden vom Grundsatz beschlossen;
- den Grundförderantrag zur Städtebauförderung für das mittelfristige Programm von 2017 bis 2025 mit den in der Anlage 2 dargestellten Maßnahmen, Kosten und Realisierungszeiträumen und den Antrag für das Städtebauinvestitionsprogramm 2017 zu stellen. In den Antrag für das Städtebauinvestitionsprogramm 2017 werden die Maßnahmen
- C 1: Interaktive Prozesse, Projektsteuerung, Koordination, Öffentlichkeitsarbeit,
- C 2: Stärkung der touristischen Infrastruktur, hier: Machbarkeitsstudie
- C 3: Aktivierung des Wohnungsmarkts für alle Teilmärkte, hier: Machbarkeitsstudie sowie die
- C 4: Qualifizierung des Vieh- und Krammarkts
Zusatz:
Dieser Punkt enthält einen Verfügungsfonds von 50.000,00 €, der ab 2018 zur Verfügung stehen soll. Hierüber wird in 2017 entschieden, ob dieser in 2018 eingerichtet werden soll.
mit Gesamtkosten von 322.000,00 € zuzüglich der Refinanzierung des IKEHKs aufgenommen. Bei einem Fördersatz von 70% beträgt der Eigenanteil der Stadt Waldbröl 96.600,00 € und die haushaltswirksamen Eigenmitteln für das Jahr 2017 32.610,00 €.
- Das in Anlage 1 dargestellte Städtebauförderungsgebiet Waldbröl wird als „Stadtumbaugebiet, städtebauliches Entwicklungskonzept“ nach § 171 b, Abs. 1 BauGB beschlossen.