Beschluss:
Resolution
Solidarische Finanzierung der übernommenen Schulträgeraufgaben in der Stadt Waldbröl
Die Stadt Waldbröl bewirtschaftet als Schulträger neben drei Grundschulen eine (auslaufende) Hauptschule, eine Realschule sowie ein Gymnasium und eine Gesamtschule. Insgesamt werden in Waldbröl über 3.000 Kinder beschult – davon gut 2.200 an den weiterführenden Schulen. Durch die sehr gute Schulinfrastruktur werden die Schulen in Waldbröl auch von auswärtigen Schülerinnen und Schülern gut besucht. Besonders am Gymnasium und der Gesamtschule kommen ca. 40 % der Schülerinnen und Schüler aus auswärtigen Kommunen in die Schulstadt Waldbröl.
Die gesamten Kosten für die Aufgabenerfüllung der Stadt Waldbröl als Schulträger, von der Bewirtschaftung der Infrastruktur, über die Personalkosten, das Zur Verfügung stellen der entsprechenden Sportstätten und auch für die Schülerbeförderung, summieren sich Jahr für Jahr auf über 4,4 Mio. Euro. Diese werden nahezu alleine durch die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Waldbröl getragen. Bei einem Ansatz von nur 30 % der Gesamtkosten bleiben immerhin noch 1,3 Mio. Euro, die für Schülerinnen und Schüler der umliegenden Nachbarkommunen Jahr für Jahr aufgewendet werden. Dieser Betrag, erhöht, wenn man ihn auf die Grundsteuer B aufsetzt, den Hebesatz um ca. 220 Prozentpunkte.
Die besondere Bedeutung der Bildung wird von allen Bürgerinnen und Bürgern und den politisch Handelnden in Politik und Verwaltung bekannt. Dennoch muss ein Dialog beginnen, an dessen Ende eine faire und solidarische Finanzierung dieser wichtigen zukunftsprägenden Aufgabe stehen muss.
Deshalb beschließt der Rat der Stadt Waldbröl einstimmig folgende Resolution:
„Der Rat der Stadt Waldbröl appelliert an die Landesregierung, die rechtlichen Voraussetzungen für eine gerechte Verteilung sämtlicher Aufwendungen für die Vorhaltung des Schulangebotes zu schaffen. Dies gilt sowohl für die Bewirtschaftung der Schulinfrastruktur wie auch für die Personalkosten, Kosten für notwendige Sportstätten und vor allem die Schülerfahrtkosten. Sofern umliegende Städte und Gemeinden vom Schulangebot einer Kommune profitieren ist anzustreben, die v. g. Ausgaben nach einem zu erarbeitenden gerechten Schlüssel unter den nutzenden Gebietskörperschaften aufzuteilen und damit zu kollektivieren.“