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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
Gremium: Ausschuss für Bauen und Verkehr
Datum: Di, 07.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:05 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung      
Ö 2  
Wahl eines Schriftführers/eine Schriftführerin      
Ö 3  
Vorstellung der Planung für den kombinierten Rad- und Gehweg an der Lise-Meitner-Straße durch das Planungsbüro Schumacher, Wiehl  
Enthält Anlagen
III/585/2021  
Ö 4  
Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach dem Kommunal- abgabengesetz (KAG) für die Erneuerung und Verbesserung der Nümbrechter Straße - Süd zwischen der Kaiserstraße B 256 und dem KVP Nümbrechter Str./Bahnhofstr./Vennstraße  
III/571/2021  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl stellt fest, dass die Anlage Nümbrechter Straße-Süd zwischen der Kaiserstraße B 256 und dem KVP Nümbrechter Str./Bahnhofstr./Vennstraße erneuert und verbessert wurde und als Hauptverkehrsstraße gemäß § 4 Abs. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 6 Nr. 3 der Straßenbaubeitragssatzung vom 16.12.2015 (SBS) einzustufen ist.

 

Für die Erneuerung und Verbesserung der Nümbrechter Straße-Süd ergibt sich ein Straßenausbaubeitrag getrennt nach Fahrbahn und Gehweg wie folgt:

 

 

a)        Fahrbahn

 

Der nach § 3 der Straßenbaubeitragssatzung (SBS) ermittelte

beitragsfähige Aufwand beträgt      215.046,25

nach Abzug des Stadtanteils von 90 v.H. gem. § 4 Abs. 3 SBS             - 193.541,63

für eine Hauptverkehrsstraße     

wird der zu verteilende Aufwand von       21.504,62

auf die von der Anlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 5 der Straßenbaubeitragssatzung bildet die Anlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 21.504,62 wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung des Straßenausbaubeitrages ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Maß (§ 6 SBS) und Art (§ 7 SBS) mit einem Faktor multipliziert wird.

 

Die Summe der Verteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor nach Maßt und Art) im Abrechnungsgebiet beträgt insgesamt 9.121 m².

 

Berechnung Straßenausbaubeitrag:

21.504,62 € zu verteilender Aufwand = 2,3577 € / m²

9.121 m² Verteilfläche

 

Es ergibt sich ein Straßenausbaubeitrag von 2,3577 € / m² bei ein und zwei Vollgeschossen.

 

 

b)       Gehweg

 

Der nach § 3 der Straßenbaubeitragssatzung (SBS) ermittelte

beitragsfähige Aufwand beträgt       96.762,38

nach Abzug des Stadtanteils von 50 v.H. gem. § 4 Abs. 3 SBS              - 48.381,19

für eine Hauptverkehrsstraße     

wird der zu verteilende Aufwand von      48.381,19

auf die von der Anlage erschlossenen Grundstücke verteilt.


 

 

Gemäß § 5 der Straßenbaubeitragssatzung bildet die Anlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 48.381,19 wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung des Straßenausbaubeitrages ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Maß (§ 6 SBS) und Art (§ 7 SBS) mit einem Faktor multipliziert wird.

 

Die Summe der Verteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor nach Art und Maß) im Abrechnungsgebiet beträgt insgesamt 9.121 m².

 

Berechnung Straßenausbaubeitrag:

48.381,19 € zu verteilender Aufwand = 5,3044 € / m²

9.121 m² Verteilfläche

 

Es ergibt sich ein Straßenausbaubeitrag von 5,3044 € / m² bei ein und zwei Vollgeschossen.

 

 

Der Beitragspflicht für die nachmalige Herstellung von Fahrbahn und Gehweg der Nümbrechter Straße – Süd unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 80, Flurstück 341, 34, 159, 485, 612, 607, 530, Flur 82, Flurstück 429, 384, 478, 481, 400, 437, 71

 

Im Auftrag

 

 

 

 

Kiefer
 

   
    07.09.2021 - Ausschuss für Bauen und Verkehr
    Ö 4 - (offen)
   

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt einstimmig bei zwei Enthaltungen dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl stellt fest, dass die Anlage mbrechter Straße-Süd zwischen der Kaiserstraße B 256 und dem KVP Nümbrechter Str./Bahnhofstr./Vennstraße erneuert und verbessert wurde und als Hauptverkehrsstraße gemäß § 4 Abs. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 6 Nr. 3 der Straßenbaubeitragssatzung vom 16.12.2015 (SBS) einzustufen ist.

 

r die Erneuerung und Verbesserung der mbrechter Straße-d ergibt sich ein Straßenausbaubeitrag getrennt nach Fahrbahn und Gehweg wie folgt:

 

 

a)        Fahrbahn

 

Der nach § 3 der Straßenbaubeitragssatzung (SBS) ermittelte

beitragsfähige Aufwand beträgt      215.046,25

nach Abzug des Stadtanteils von 90 v.H. gem. § 4 Abs. 3 SBS              - 193.541,63

r eine Hauptverkehrsstraße     

wird der zu verteilende Aufwand von       21.504,62

auf die von der Anlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 5 der Straßenbaubeitragssatzung bildet die Anlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 21.504,62 wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung des Straßenausbaubeitrages ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Maß 6 SBS) und Art (§ 7 SBS) mit einem Faktor multipliziert wird.

 

Die Summe der Verteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor nach Maßt und Art) im Abrechnungsgebiet beträgt insgesamt 9.121 m².

 

Berechnung Straßenausbaubeitrag:

21.504,62 zu verteilender Aufwand = 2,3577 / m²

9.121 m² Verteilfläche

 

Es ergibt sich ein Straßenausbaubeitrag von 2,3577 / m² bei ein und zwei Vollgeschossen.

 

 

b)       Gehweg

 

Der nach § 3 der Straßenbaubeitragssatzung (SBS) ermittelte

beitragshige Aufwand beträgt       96.762,38

nach Abzug des Stadtanteils von 50 v.H. gem. § 4 Abs. 3 SBS               - 48.381,19

r eine Hauptverkehrsstraße     

wird der zu verteilende Aufwand von      48.381,19

auf die von der Anlage erschlossenen Grundstücke verteilt.


 

 

Gemäß § 5 der Straßenbaubeitragssatzung bildet die Anlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 48.381,19 wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung des Straßenausbaubeitrages ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Maß 6 SBS) und Art (§ 7 SBS) mit einem Faktor multipliziert wird.

 

Die Summe der Verteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor nach Art und Maß) im Abrechnungsgebiet beträgt insgesamt 9.121 m².

 

Berechnung Straßenausbaubeitrag:

48.381,19 zu verteilender Aufwand = 5,3044 / m²

9.121 m² Verteilfläche

 

Es ergibt sich ein Straßenausbaubeitrag von 5,3044 / m² bei ein und zwei Vollgeschossen.

 

 

Der Beitragspflicht für die nachmalige Herstellung von Fahrbahn und Gehweg der mbrechter Straße d unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 80, Flurstück 341, 34, 159, 485, 612, 607, 530, Flur 82, Flurstück 429, 384, 478, 481, 400, 437, 71

 


 

 

   
    06.10.2021 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 10 - (offen)
   

Beschluss:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass die Anlage mbrechter Straße-Süd zwischen der Kaiserstraße B 256 und dem KVP Nümbrechter Str./Bahnhofstr./Vennstraße erneuert und verbessert wurde und als Hauptverkehrsstraße gemäß § 4 Abs. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 6 Nr. 3 der Straßenbaubeitragssatzung vom 16.12.2015 (SBS) einzustufen ist.

 

r die Erneuerung und Verbesserung der mbrechter Straße-d ergibt sich ein Straßenausbaubeitrag getrennt nach Fahrbahn und Gehweg wie folgt:

 

 

a)        Fahrbahn

 

Der nach § 3 der Straßenbaubeitragssatzung (SBS) ermittelte

beitragsfähige Aufwand beträgt      215.046,25

nach Abzug des Stadtanteils von 90 v.H. gem. § 4 Abs. 3 SBS              - 193.541,63

r eine Hauptverkehrsstraße     

wird der zu verteilende Aufwand von       21.504,62

auf die von der Anlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 5 der Straßenbaubeitragssatzung bildet die Anlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 21.504,62 wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung des Straßenausbaubeitrages ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Maß 6 SBS) und Art (§ 7 SBS) mit einem Faktor multipliziert wird.

 

Die Summe der Verteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor nach Maßt und Art) im Abrechnungsgebiet beträgt insgesamt 9.121 m².

 

Berechnung Straßenausbaubeitrag:

21.504,62 zu verteilender Aufwand = 2,3577 / m²

9.121 m² Verteilfläche

 

Es ergibt sich ein Straßenausbaubeitrag von 2,3577 / m² bei ein und zwei Vollgeschossen.

 

 

b)       Gehweg

 

Der nach § 3 der Straßenbaubeitragssatzung (SBS) ermittelte

beitragshige Aufwand beträgt       96.762,38

nach Abzug des Stadtanteils von 50 v.H. gem. § 4 Abs. 3 SBS               - 48.381,19

r eine Hauptverkehrsstraße     

wird der zu verteilende Aufwand von      48.381,19

auf die von der Anlage erschlossenen Grundstücke verteilt.


 

 

Gemäß § 5 der Straßenbaubeitragssatzung bildet die Anlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 48.381,19 wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung des Straßenausbaubeitrages ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Maß 6 SBS) und Art (§ 7 SBS) mit einem Faktor multipliziert wird.

 

Die Summe der Verteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor nach Art und Maß) im Abrechnungsgebiet beträgt insgesamt 9.121 m².

 

Berechnung Straßenausbaubeitrag:

48.381,19 zu verteilender Aufwand = 5,3044 / m²

9.121 m² Verteilfläche

 

Es ergibt sich ein Straßenausbaubeitrag von 5,3044 / m² bei ein und zwei Vollgeschossen.

 

Der Beitragspflicht für die nachmalige Herstellung von Fahrbahn und Gehweg der mbrechter Straße d unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 80, Flurstück 341, 34, 159, 485, 612, 607, 530, Flur 82, Flurstück 429, 384, 478, 481, 400, 437, 71

 

 

Ö 5  
Errichtung einer Tempo 30-Zone in Grünenbach mit grundsätzlichen Überlegungen zur Finanzierung von geschwindigkeitsdämpfenden Maßnahmen  
Enthält Anlagen
III/586/2021  
Ö 6  
Straßen – und Wegekonzept der Marktstadt Waldbröl 2021 bis 2025 a) Geplante voraussichtlich beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen b) Beabsichtigte beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen  
Enthält Anlagen
III/587/2021  
Ö 7  
Erweiterung der Straßenbeleuchtung; Restcharge 2020 (6 Lampen), Charge 2021 (10 Lampen) und Charge 2022 (10 Lampen)  
Enthält Anlagen
III/588/2021  
Ö 8  
Sachstandsbericht Straßen-/ Tiefbau  
Enthält Anlagen
III/590/2021  
Ö 9  
Sachstandsbericht Hochbau  
Enthält Anlagen
III/591/2021  
Ö 10  
Nachgereichte Tagesordnungspunke      
Ö 11  
Bekanntgaben      
N 12     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 13     Bekanntgaben