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Herr Schröder erläutert die Beschlussvorlage. Der zu verteilende Aufwand setzt sich zusammen aus 48.381,19 € für den Gehweg und 21.504,62 € für die Fahrbahn. Die Verteilfläche für den entsprechenden Bereich beträgt 9.121 m². Bei der Beitragsberechnung wurden die Parkplatzsituation und der private Gehweg vor dem Ärztehaus nicht miteinbezogen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt einstimmig bei zwei Enthaltungen dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
Der Rat der Marktstadt Waldbröl stellt fest, dass die Anlage Nümbrechter Straße-Süd zwischen der Kaiserstraße B 256 und dem KVP Nümbrechter Str./Bahnhofstr./Vennstraße erneuert und verbessert wurde und als Hauptverkehrsstraße gemäß § 4 Abs. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 6 Nr. 3 der Straßenbaubeitragssatzung vom 16.12.2015 (SBS) einzustufen ist.
Für die Erneuerung und Verbesserung der Nümbrechter Straße-Süd ergibt sich ein Straßenausbaubeitrag getrennt nach Fahrbahn und Gehweg wie folgt:
a) Fahrbahn
Der nach § 3 der Straßenbaubeitragssatzung (SBS) ermittelte beitragsfähige Aufwand beträgt 215.046,25 € nach Abzug des Stadtanteils von 90 v.H. gem. § 4 Abs. 3 SBS - 193.541,63 € für eine Hauptverkehrsstraße wird der zu verteilende Aufwand von 21.504,62 € auf die von der Anlage erschlossenen Grundstücke verteilt.
Gemäß § 5 der Straßenbaubeitragssatzung bildet die Anlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 21.504,62 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung des Straßenausbaubeitrages ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Maß (§ 6 SBS) und Art (§ 7 SBS) mit einem Faktor multipliziert wird.
Die Summe der Verteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor nach Maßt und Art) im Abrechnungsgebiet beträgt insgesamt 9.121 m².
Berechnung Straßenausbaubeitrag: 21.504,62 € zu verteilender Aufwand = 2,3577 € / m² 9.121 m² Verteilfläche
Es ergibt sich ein Straßenausbaubeitrag von 2,3577 € / m² bei ein und zwei Vollgeschossen.
b) Gehweg
Der nach § 3 der Straßenbaubeitragssatzung (SBS) ermittelte beitragsfähige Aufwand beträgt 96.762,38 € nach Abzug des Stadtanteils von 50 v.H. gem. § 4 Abs. 3 SBS - 48.381,19 € für eine Hauptverkehrsstraße wird der zu verteilende Aufwand von 48.381,19 € auf die von der Anlage erschlossenen Grundstücke verteilt.
Gemäß § 5 der Straßenbaubeitragssatzung bildet die Anlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 48.381,19 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung des Straßenausbaubeitrages ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Maß (§ 6 SBS) und Art (§ 7 SBS) mit einem Faktor multipliziert wird.
Die Summe der Verteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor nach Art und Maß) im Abrechnungsgebiet beträgt insgesamt 9.121 m².
Berechnung Straßenausbaubeitrag: 48.381,19 € zu verteilender Aufwand = 5,3044 € / m² 9.121 m² Verteilfläche
Es ergibt sich ein Straßenausbaubeitrag von 5,3044 € / m² bei ein und zwei Vollgeschossen.
Der Beitragspflicht für die nachmalige Herstellung von Fahrbahn und Gehweg der Nümbrechter Straße – Süd unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 80, Flurstück 341, 34, 159, 485, 612, 607, 530, Flur 82, Flurstück 429, 384, 478, 481, 400, 437, 71
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