Der Betriebsausschuss
empfiehlt/der Rat der Stadt Waldbröl beschließt in seiner Sitzung vom
…………………… den Jahresabschluss
und den Lagebericht des Wasserwerkes der Stadt Waldbröl zum 31.12.2005 gemäß §
26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) des Landes Nordrhein-Westfalen
vom 01.06.1988 in der vorgelegten Form mit
Einer Bilanzsumme von 5.960.751,05EURO
und einem Gewinn aus der Gewinn- und Verlustrechnung von42.032,44EURO festzustellen.
Behandlung des Jahresgewinns
a) zur Tilgung des
Verlustvortrages41.653,90EURO
b) Vortrag auf neue Rechnung378,54EURO
07.12.2006 - Betriebsausschuss1
Ö 3.2 - zurückgestellt
Die Beschlussfassung wird auf die nächste Betriebsausschusssitzung
vertagt
Die
Beschlussfassung wird auf die nächste Betriebsausschusssitzung vertagt.
23.01.2007 - Betriebsausschuss1
Ö 2.2 - (offen)
24.01.2007 - Rat der Marktstadt Waldbröl
Ö 6 - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig den
Jahresabschluss und den Lagebericht des Wasserwerkes der Stadt Waldbröl vom
31.12.2005 gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) des Landes
Nordrhein-Westfalen vom 01.06.1988 in der vorgelegten Form mit
Vergabe von Baumaßnahmen und Planungsleistungen im Zuge der geplanten Restkanalisationsmaßnahmen
TOP 18b aus Ratssitzung vom 06.12.2006: Ortslage Spurkenbach
TOP 18c aus Ratssitzung vom 06.12.2006: Ortslage Krahwinkel
TOP 18d aus Ratssitzung vom 06.12.2006: Ortslage Romberg und Hahn
TOP 18e aus Ratssitzung vom 06.12.2006: Vergabe der restlichen Ingenieurleistungen an bereits beauftragte Fachplaner bzw. Ingenietbüros (2.Teil) für die Planunhsphasen "Ausführungsplanung, Vergabe, Bauausführung", Ortslagen mit Baubeginn 2007