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Auszug - Antrag der Anwohner des Ferienhausgebietes Helten vom 14.10.2006 zur Beratung des Abwasserbeseitigungskonzeptes  

 
 
Sitzung des Betriebsausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Betriebsausschuss1 Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Do, 07.12.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
81/383/2006 Antrag der Anwohner des Ferienhausgebietes Helten vom 14.10.2006 zur Beratung des Abwasserbeseitigungskonzeptes
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Jaspert
Federführend:Fachbereich IV, Abwasserbeseitigung   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Musiol trägt Antrag vor

StV. Helzer bittet die anwesenden Bürger des Ferienhausgebietes Helten ihren Antrag bezüglich der Verabschiedung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Waldbröl vorzutragen.

 

 

 

Herr Musiol trägt den Antrag stellvertretend für die Anwohner des Ferienhausgebietes Helten vor. Der Antrag ist in 3 Positionen aufgegliedert und stellt vordringlich unter Position a) darauf ab, die geplante und noch im Abwasserbeseitigungskonzept auszuweisende Kanalisation des Ferienhausgebietes ‚Wilhelm-Pampus-Höhe’ mittels abflussloser Gruben aufzugeben und anstelle dessen einen öffentlichen Kanal mit Anschluss an den innerhalb der Ortslage Helten geplanten Kanal zu verlegen. Bei Verrechnung mit den Anschlussgebühren wird angeboten, die Baumaßnahme im Ferienhausgebiet in Eigenverantwortung fachlich angemessen ausführen zu lassen. Er weißt darauf hin, dass beim Kanal eine dauerhafte Entsorgung gewährleistet wird und abflusslose Gruben nicht auf Dauer zulässig seien. Außerdem ist eine Sanierung der Gruben teurer als Kanal mit Anschlussgebühr zusammen.

 

Alternativ wird unter b) beantragt eine Entwässerung mit geschlossenen, biologischen Kleinkläranlagen zu genehmigen.

 

Als 3. Alternative wird unter c) beantragt, dass für alle Waldbröler Bürger, die an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen sind (Kanal und abflusslose Gruben), die gleichen Gebühren für Frisch- und Abwasser erhoben werden (Einheitsgebühr entsprechend dem Wasserpreis). Darüber hinaus wird beantragt, dass die Entsorgungskosten für die abflusslosen Gruben aus dem Abfuhraufwand (Abfuhrmenge) und nicht nach dem Frischwasserverbrauch ermittelt werden. Hierzu sollen die tatsächlich anfallenden Kosten aus der Abwasserentsorgung für die abflusslosen Gruben mittels Nachweis aufgezeigt werden.

 

Herr Jaspert nimmt Stellung zum Sachverhalt, dabei bezieht er sich auf die Bürgerversammlung vom 01.12.06. Die Entscheidung für die ‚abflusslose Grube’ innerhalb der Wochenendhausgebiete wurde aus Wirtschaftlichkeitserwägungen heraus getroffen. Der ‚Kanal auf Rädern’ stellt eine alternative und zulässige Form des Rohrkanals dar, sofern entsprechende Rahmenbedingungen nachgewiesen und eingehalten werden können. Er zitiert in diesem Zusammenhang einen entsprechenden Runderlass vom Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft vom 06.12.1994, nach dem abflusslose Gruben auch für eine dauerhafte Abwasserentsorgung zulässig sind. Dies wurde von der Bezirksregierung Köln und der Unteren Wasserbehörde des Kreises in Gummersbach nach geführten Gesprächen in diesem Zusammenhang dem Abwasserbetrieb gegenüber bestätigt.

 

Eine dauerhafte Abwasserentsorgung der betroffenen Grundstücke und die Wirtschaftlichkeit gegenüber der Solidargemeinschaft sind damit gewährleistet.

 

Aufgrund der, bezogen auf die hier betroffenen Grundstücke, insgesamt betrachtet, geringen Trinkwasserverbräuche  und unter Berücksichtigung der Situation, dass es sich hier um ein reines Wochenendhausgebiet handelt und somit ein dauerhaftes Wohnen in diesem Zusammenhang nicht zulässig ist, sind auch die privaten Entsorgungskosten mittels abflussloser Grube wirtschaftlich vertretbar und insgesamt zumutbar.

 

Die zuständige Bezirksregierung Köln hatte bereits zurückliegend gegenüber dem  Abwasserbetrieb die getroffene Entscheidung als rechtmäßig anerkannt. Darüber hinaus liegt auf Anfrage des Abwasserbetriebes zu dem Bürgerantrag eine Stellungnahme der Kommunal- und Abwasserberatung NRW vor. Diese kommentiert und bestätigt ebenfalls insbesondere nochmals unter Berücksichtigung rechtlicher Aspekte, die vom Abwasserbetrieb vorgeschlagene Vorgehensweise zu der zukünftigen Abwasserentsorgung.

 

Herr Jaspert schlägt vor, den Sachverhalt im Zusammenhang mit der Fragestellung über zukünftig mögliche, bauliche Entwicklungen innerhalb des Wochenendhausgebietes von Seiten der Verwaltung prüfen zu lassen, um eine langfristig gesicherte und endgültige Entscheidung treffen zu können.

 

Der Ausschuss nimmt die Ausführung zur Kenntnis.

 

StV. Helzer stellt den Antrag, den Beschluss vorerst bis zur endgültigen Klärung zurückzustellen.

 

Der Beschluss wird zurückgestellt

Der Beschluss wird einstimmig zurückgestellt.