Bürgerinformationssystem
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StV. Helzer bittet die anwesenden Bürger des
Ferienhausgebietes Helten ihren Antrag bezüglich der Verabschiedung des
Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Waldbröl vorzutragen. Herr Musiol trägt den Antrag stellvertretend für die
Anwohner des Ferienhausgebietes Helten vor. Der Antrag ist in 3 Positionen
aufgegliedert und stellt vordringlich unter Position a) darauf ab, die geplante
und noch im Abwasserbeseitigungskonzept auszuweisende Kanalisation des
Ferienhausgebietes ‚Wilhelm-Pampus-Höhe’ mittels abflussloser
Gruben aufzugeben und anstelle dessen einen öffentlichen Kanal mit Anschluss an
den innerhalb der Ortslage Helten geplanten Kanal zu verlegen. Bei Verrechnung
mit den Anschlussgebühren wird angeboten, die Baumaßnahme im Ferienhausgebiet
in Eigenverantwortung fachlich angemessen ausführen zu lassen. Er weißt darauf
hin, dass beim Kanal eine dauerhafte Entsorgung gewährleistet wird und
abflusslose Gruben nicht auf Dauer zulässig seien. Außerdem ist eine Sanierung
der Gruben teurer als Kanal mit Anschlussgebühr zusammen. Alternativ wird unter b) beantragt eine Entwässerung
mit geschlossenen, biologischen Kleinkläranlagen zu genehmigen. Als 3. Alternative wird unter c) beantragt, dass für
alle Waldbröler Bürger, die an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen sind
(Kanal und abflusslose Gruben), die gleichen Gebühren für Frisch- und Abwasser
erhoben werden (Einheitsgebühr entsprechend dem Wasserpreis). Darüber hinaus
wird beantragt, dass die Entsorgungskosten für die abflusslosen Gruben aus dem
Abfuhraufwand (Abfuhrmenge) und nicht nach dem Frischwasserverbrauch ermittelt
werden. Hierzu sollen die tatsächlich anfallenden Kosten aus der
Abwasserentsorgung für die abflusslosen Gruben mittels Nachweis aufgezeigt
werden. Herr Jaspert nimmt Stellung zum Sachverhalt, dabei
bezieht er sich auf die Bürgerversammlung vom 01.12.06. Die Entscheidung für
die ‚abflusslose Grube’ innerhalb der Wochenendhausgebiete wurde
aus Wirtschaftlichkeitserwägungen heraus getroffen. Der ‚Kanal auf
Rädern’ stellt eine alternative und zulässige Form des Rohrkanals dar,
sofern entsprechende Rahmenbedingungen nachgewiesen und eingehalten werden
können. Er zitiert in diesem Zusammenhang einen entsprechenden Runderlass vom
Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft vom 06.12.1994, nach dem
abflusslose Gruben auch für eine dauerhafte Abwasserentsorgung zulässig sind.
Dies wurde von der Bezirksregierung Köln und der Unteren Wasserbehörde des
Kreises in Gummersbach nach geführten Gesprächen in diesem Zusammenhang dem
Abwasserbetrieb gegenüber bestätigt. Eine dauerhafte Abwasserentsorgung der betroffenen
Grundstücke und die Wirtschaftlichkeit gegenüber der Solidargemeinschaft sind
damit gewährleistet. Aufgrund der, bezogen auf die hier betroffenen
Grundstücke, insgesamt betrachtet, geringen Trinkwasserverbräuche und unter Berücksichtigung der Situation,
dass es sich hier um ein reines Wochenendhausgebiet handelt und somit ein
dauerhaftes Wohnen in diesem Zusammenhang nicht zulässig ist, sind auch die
privaten Entsorgungskosten mittels abflussloser Grube wirtschaftlich vertretbar
und insgesamt zumutbar. Die zuständige Bezirksregierung Köln hatte bereits
zurückliegend gegenüber dem
Abwasserbetrieb die getroffene Entscheidung als rechtmäßig anerkannt.
Darüber hinaus liegt auf Anfrage des Abwasserbetriebes zu dem Bürgerantrag eine
Stellungnahme der Kommunal- und Abwasserberatung NRW vor. Diese kommentiert und
bestätigt ebenfalls insbesondere nochmals unter Berücksichtigung rechtlicher
Aspekte, die vom Abwasserbetrieb vorgeschlagene Vorgehensweise zu der
zukünftigen Abwasserentsorgung. Herr Jaspert schlägt vor, den Sachverhalt im
Zusammenhang mit der Fragestellung über zukünftig mögliche, bauliche
Entwicklungen innerhalb des Wochenendhausgebietes von Seiten der Verwaltung
prüfen zu lassen, um eine langfristig gesicherte und endgültige Entscheidung
treffen zu können. Der Ausschuss nimmt die Ausführung zur Kenntnis. StV. Helzer stellt den Antrag, den Beschluss vorerst
bis zur endgültigen Klärung zurückzustellen. Der
Beschluss wird einstimmig zurückgestellt. |
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