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Auszug - Erlass einer Hebesatzsatzung  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 6
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 06.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:53 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
V/938/2017 Erlass einer Hebesatzsatzung
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich V, Kämmerei   
 
Wortprotokoll
Beschluss

rgermeister Koester führt aus, dass er bei der Einbringung des Haushalts 2018 in der Ratssitzung vor drei Wochen bereits darauf hingewiesen hat, dass kein finanzieller Spielraum vorhanden ist. Die vorgeschlagenen Hebesätze seien bedauerlich hoch. Dies sei jedoch den Vorgaben der Kommunalaufsicht geschuldet, die entsprechende Forderungen an die Stadt Waldbröl gestellt hat. Darüber hinaus gebe es in Waldbröl ein strukturelles Defizit.

 

Im Anschluss daran erläutert Stadtkämmerin Brauer die Haushaltslage mit Hilfe einer Power-Point-Präsentation. Sie führt aus, dass die Stadt Waldbröl sei 2012 jährlich ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) verabschiedet, welches den Haushaltsausgleich bis 2022 darstellt. Zur Erreichung der Genehmigungsfähigkeit hat die Stadt Waldbröl eine Reihe von schmerzhaften Einschnitten vorzunehmen und die Ertragssituation der Stadt, insbesondere durch Steuererhöhungen, zu verbessern. Mit der Verabschiedung des Haushaltes 2017 wurden die ursprünglichen Vorgaben nicht mehr eingehalten; insbesondere wurden die Steuererhöhungen nicht beschlossen. Die Nichteinhaltung der Vorgaben hat dazu geführt, dass die Stadt Waldbröl zwar die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes erhalten hat; die Kommunalaufsicht hat die Genehmigungsverfügung jedoch mit drei Auflagen versehen.

 

 

Nach Auflage 1 muss die Stadt Waldbröl muss die ursprünglichen Maßnahmen, insbesondere die Erhöhung der Steuern, stringent einhalten. Maßgeblich sind die Steuerhebesätze des Haushaltssicherungskonzeptes für das Jahr 2016. Die nicht erfolgten Steuererhöhungen des Jahres 2017 sind über dies nachzuholen. Die Steuererhöhungen auf Basis des Jahres 2016 sind feste Ertragsgrößen, die durch die Erhöhung der Hebesätze entstehen müssen. Eine Abweichung von den Vorgaben ist selbst dann nicht möglich, wenn im vorgelegten Haushaltsplanentwurf für 2018 Verbesserungen durch mehr Erträge oder Einsparungen erzielt werden könnten. Eine Betrachtung des Haushaltsplanentwurfes 2018 im Hinblick auf mögliche Verbesserungen ist trotzdem noch sinnvoll. Die daraus entstehenden Haushaltsverbesserungen führen aber nicht dazu, dass sich an der Höhe der Hebesätze etwas ändert. Die für das Haushaltsjahr 2017 nicht erfolgte Steuererhöhung bei den Hebesätzen für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer, die nach der Genehmigungsverfügung nachzuholen ist, bedeutet rechnet man die Steuererhöhung auf die Grundsteuer B eine Erhung von 139 v. H., die im Haushaltsplanentwurf  2018 in den nächsten 5 Jahren mit je 28 v. H. pro Jahr berücksichtigt wurden. Einsparmaßnahmen müssen eingehalten werden. Sollte dies nicht der Fall sein, muss die Kompensation dargestellt werden. Dies würde noch weitergehende Steuererhöhungen zur Folge haben. Um die Entwicklung des neuen Gewerbegebietes nicht zu gefährden, wurde die geplante Erhöhung beim Gewerbesteuersatz weitestgehend über den Grundsteuerhebesatz für bebaute Flächen kompensiert. Dies bedeutet für das Jahr 2018 eine zusätzliche Steigerung von 125 v. H..

 

Wenn die Hebesatzsatzung nicht beschlossen wird, wird folgendes passieren:

 

Die Realsteuerbescheide für 2018 werden mit den am 29.03.2017 vom Rat beschlossenen Steuersätzen 620 % für die Grundsteuer B und 570 % für die Gewerbesteuer versandt. Durch die Versendung von 6.600 Bescheiden entstehen Kosten und ein hoher Bearbeitungsaufwand, was letztlich auch Kosten für die Stadt verursacht. Auch wird die Erhöhung von 590 % auf 620 % bei der Grundsteuer B und 550 % auf 570 % bei der Gewerbesteuer erfahrungsgemäß trotz der relativ geringfügigen Anpassung bereits zu Protesten bei den Bürgerinnen und Bürgern führen. Werden dann im Nachgang die ohnehin notwendigen und in der Gesamthöhe nicht mehr abwendbaren Steuererhöhungen beschlossen, führt dies erneut zu Kosten und Mehrarbeit sowie einer zusätzlichen und unnötigen Verärgerung der Abgabenpflichtigen. Die Abgabenpflichtigen werden u.U. dadurch noch höher belastet, weil sich die Erhöhung dann auf wenige Fälligkeiten verteilt. Sollten die Steuersätze nicht in der von der Kommunalaufsicht geforderten Höhe beschlossen werden, fällt die Stadt Waldbröl in den Nothaushalt zurück. Dies bedeutet das „Aus“r die Stadtentwicklung. Fördergelder werden nicht mehr gewährt ggf. zurückgehaltene Fördermittel zu erstatten. Die Stadt Waldbröl kann nur noch in Höhe der ordentlichen Tilgung investieren. Genauso wie ein Bürger einen rechtskräftigen Steuerbescheid beachten muss, kann sich die Stadt Waldbröl den Konsequenzen, die aus einer rechtskräftigen Genehmigungsverfügung entstehen, nicht entziehen. Würde der Rat die Hebesatzerhöhungen nicht beschließen, so wäre dies rechtswidrig und der Bürgermeister müsste diese Entscheidung beanstanden.

 

StV. Kronenberg erklärt, dass nach diesen Schilderungen sich düstere Perspektiven für die Stadt Waldbröl auftun. Er plädiere dafür, in heutiger Sitzung keine Entscheidung zu treffen, da die Haushaltsplanberatungen der Fraktion sehr umfangreich sind und noch nicht beendet wurden. Der SPD-Fraktion gehe es vor der Fassung von solch schwerwiegenden Beschlüssen um eine intensive Beratung und Prüfung.

 

StV. Helzer weist darauf hin, dass bei dieser Sichtweise der Rat ja gar nichts mehr machen müsse, wenn ohnehin alles von der Kommunalaufsicht vorgeschrieben wird. Er fragt danach, wie sich die Hebesätze bei der Grundsteuer B im Detail errechnen. Man nne auch keinen Steuersatz beschließen, ohne die Haushaltsplanberatung abgeschlossen zu haben. Aktuell werde die UWG-Fraktion daher einen Beschluss in heutiger Sitzung nicht befürworten.

 

StV. Steiniger erklärt, dass der Weg von der Kommunalaufsicht zwingend vorgeschrieben wurde, losgelöst davon, ob man dies befürworte oder nicht. Von Seiten der CDU-Fraktion hätte man den Tagesordnungspunkt heute abstimmen können; es sei jedoch guter Brauch im Rat, bei Beratungsbedarf von Fraktionen eine Abstimmung zu verschieben. Den v. g. Äerungen entnehme er, dass bei den anderen Fraktionen noch Beratungsbedarf besteht.

 

StV. Hennlein kritisiert, dass der Rat der Stadt Waldbröl offenbar gar nicht mehr zuständig ist, wenn die Kommunalaufsicht beim Oberbergischen Kreis alles vorgibt. Er tue sich aber schwer einer Sache zuzustimmen, wenn er inhaltlich mit ihr nicht einverstanden sei.

 

StV. Greb weist darauf hin, dass auf die Kommunen staatlicherseits Aufgaben überwälzt werden ohne für eine auskömmliche Gegenfinanzierung zu sorgen. Natürlich sehe man, dass die Waldbröler Probleme teilweise auch hausgemacht sind.

 

rgermeister Koester erläutert, dass die aktuelle Situation durch den seinerzeitigen Beschluss des Haushaltssicherungskonzeptes durch den Rat selbst herbeigeführt wurde.

 

StV. Kronenberg beantragt die Vertagung des Tagesordnungspunktes.


 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt bei 21 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen die Vertagung des Tagesordnungspunktes Erlass einer Hebesatzung“.