Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bürgermeister Koester bittet Städt. Verw.-Rat Knott, einleitend zu diesem Tagesordnungspunkt einige Informationen abzugeben.
S Knott führt aus, dass es bereits ein Gespräch mit dem Landesbetrieb Straßen gegeben hat. Ergebnis dessen ist, dass die in Rede stehenden Schäden in der Woche nach Ostern beseitigt werden.
StV. Kronenberg erklärt, dass er sich freue, dass man gemeinsam zu einem positiven Ergebnis für die Ortschaft Schönenbach gekommen ist, die durch die damalige Umleitungssituation stark belastet wurde. Er betont, dass der städtische Bauhof in diesem Fall nicht in der Pflicht gewesen sei, die Reparatur durchzuführen, da die Rommener Straße vom Landesbetrieb Straße als offizielle Umleitungsstrecke ausgewiesen wurde und dieser dann für die Reparatur der Schäden aufkommen müsse.
StV. Steiniger erläutert, dass Voraussetzung zur Hochstufung einer Gemeindestraße zur Kreisstraße ist, dass diese Straße vorher in einen entsprechenden Ausbauzustand versetzt wird. Dies würde im vorliegenden Fall jedoch erhebliche Anliegerbeiträge zur Folge haben.
Bezogen auf den 2. Teil des Antrages, der die Prüfung beinhaltet, ob die Gemeindestraße 172 zur Kreisstraße hochgestuft werden kann, erklärt StV. Kronenberg, dass die SPD-Fraktion diesen Antragsteil zurückzieht.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |