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Auszug - Umgestaltung der Kaiserstraße; hier: Vorentwurfsplanung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Bauen und Verkehr1 Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 23.01.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
III/963/2018 Umgestaltung der Kaiserstraße;
hier: Vorentwurfsplanung
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rolf KnottAktenzeichen:FB III - 60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Mit einer Power-Point-Präsentation erläutern die Herren Hamerla und Ebener vom Büro ASS Hamerla | Gruß-Rinck | Wegmann + Partner die Vorentwurfsplanung zur Umgestaltung der Kaiserstraße.

 

Die Aufwertung des Zentrums entlang der Kaiserstraße ist gestalterisch und städtebaulich eine Schlüsselmaßnahme zur Stärkung der Aufenthaltsqualität und der Angebote in diesem Hauptgeschäftsbereich.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl hat am 17.04.2013 das „Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept Innenstadt Waldbröl 2025“ beschlossen. Das im zugehörigen Masterplan dargestellte Konzept geht von der Realisierung des innenstadtverträglichen Verkehrskonzeptes aus. Dieses Konzept befindet sich derzeit in seiner Umsetzung.

 

Der Umbau der Kaiserstraße / B 256 erfolgt vom Kreisverkehr Gartenstraße bis zur Friedenstraße als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Nordost.

 

In den letzten Jahren haben sich die Erkenntnisse zum Umbau der Kaiserstraße weiterentwickelt. Für die Kaiserstraße soll die städtebaulich, gestalterisch und verkehrstechnisch beste Lösung realisiert werden. Bei der Vorentwurfsplanung wurde festgestellt, dass breitete Nebenanlagen, die mehr Aufenthaltsqualität bieten und in Gegenrichtung von dem Radverkehr mitgenutzt werden können, deutlich wichtiger sind als eine begrenzte Anzahl von Parkplätzen. Bei einer größeren Menge an Längsparkplätzen an der auch künftig stark frequentierten Bundesstraße können Parkvorgänge zu gefährlichen  Situationen und erhöhtem Rückstau führen. Der Vorentwurf verzichtet deshalb auf die Errichtung von Parkplätzen zugunsten einer Lösung, die es dem Radverkehr erlaubt, in Gegenrichtung der Einbahnstraße den nördlichen Gehweg zu befahren.

 

Den Ratsgremien und der Öffentlichkeit soll im Rahmen des weiteren Planungsprozesses ein Parkraumkonzept für die Innenstadt  vorgelegt werden, dass ein qualitativ und räumlich ausgewogenes Parkraumangebot darstellt.

 

Nach der vorliegenden Vorentwurfsplanung kann die Kaiserstraße vom Kreisverkehrsplatz Gartenstraße im Südwesten bis zur nordöstlichen Einmündung der Friedenstraße hochwertig umgebaut werden. Die Umgestaltung und Verbreiterung der Nebenanlagen soll der Innenstadt im Zusammenhang mit allen anderen Maßnahmen eine höhere Aufenthaltsqualität geben. Im Zuge der Aufwertung wird die Fahrbahn angepasst. Das Separationsprinzip bleibt durchgängig erhalten. 

 

Die relevanten Eckdaten der Vorplanung sind:

 

-Der Auftakt der Hauptgeschäftsstraße Kaiserstraße ist sowohl am Kreisverkehr Gartenstraße wie auch an der Einmündung der Friedenstraße jeweils durch zwei               Fahnen beiderseits der Fahrbahn markiert.

-Einbahnstraße mit durchgehender Fahrbahnbreite von 4,75 m

-Linksabbiegespur zur Friedenstraße

-Beibehalten der signalisierten Einmündung der Friedenstraße

-Neue signalisierte Einmündung der Nümbrechter Straße mit Fußgängerüberweg

-Durchgängiger abmarkierter Schutzstreifen für den Radverkehr in einer Breite von               1,50 m auf der Fahrbahn in Richtung der Einbahnstraße

-Der Gehweg auf der Nordseite erhält die Ausweisung „Radfahrer frei“; die Min-destbreite des Gehweges von 2,50 m wird in diesem Abschnitt auch neben Liefer-              zonen beibehalten

-Beide Gehwege (der nördliche, wie auch der südliche) erhalten nach dem Umbau               Breiten zwischen 3,50 und 5,00 m. Bei platzartiger Aufweitung werden auch Brei-              ten von über 5,00 m erreicht. Selbst an Engstellen weisen die Gehwege eine Min-              destbreite von 1,50 m auf.

-Hohe Gestaltungsqualität bei Material und Möblierung

-Baumpflanzungen in überpflasterbaren Baumscheiben für mehr Bewegungsraum               der Fußgänger

-Bis auf einen Behindertenparkplatz keine Parkplätze im Straßenraum; Parken fin-              det im Umfeld der Kaiserstraße auf ausgewiesenen Parkplätzen statt

-Sieben bis acht Lieferzonen für Transporter und/oder Lkw werden gleichmäßig im               Straßenraum verteilt angeordnet

-Lieferzonen können z.B. auf eine Lieferzeit von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr beschränkt               werden, in den übrigen Zeiten können sie für das Parken freigegeben werden

 

Der Abschnitt der Kaiserstraße erhält auf der nördlichen Seite in dichter Abfolge eine Reihe von Bäumen. Im weiteren Verlauf bis zur Friedenstraße wird eine raumprägende Allee von 44 Bäumen angelegt. Die Bäume werden für eine perspektivische Einengung des Lichtraumprofiles sorgen. Dies wird zu einer langsameren Fahrweite führen. Außerdem gliedern die Bäume den Straßenraum, sorgen für Verschattung und führen zur Verbesserung des Kleinklimas durch das Binden von Staub.

 

An der Nümbrechter Straße und der Friedenstraße befinden sich signalisierte Querungshilfen. Durch Markierungen auf der Fahrbahn entstehen weitere Querungshilfen. An zwei besonderen Stellen soll durch eine andersfarbige Gestaltung der Fahrbahn den Fahrzeugführenden Vorsicht signalisiert werden.

 

Entlang der Kaiserstraße werden Bereiche mit hoher Aufenthaltsqualität gebildet. Diese Bereiche erhalten ein besondere, hochwertige Pflasterung und eine intensivere Möblierung. Weitere Bereiche befinden sich beispielsweise am Fuß der Treppenanlagen, die zur Bergstraße und der Alten Rathausstraße führen.

 

Die Gehwege erhalten einen hochwertigen Belag aus hellgrauen Betonsteinen. Die Behindertenparkplätze werden durch dunkelgraue Pflasterung gekennzeichnet und werden niveaugleich mit den Gehwegen angelegt.

 

In den Kreuzungsbereichen sind die Gehwege so angelegt, dass sie eine barrierefreie Querung ermöglichen und für die Menschen mit einer Sehbehinderung eine taktile Leitlinie vorgegeben wird.

 

Die Beleuchtung der Kaiserstraße erfolgt durch Straßenleuchten als Überspannungsleuchten mit LED-Lichtmodulen. Besondere Orte werden durch eine zusätzliche Beleuchtung mit Lichtstelen, Mastaufsatzleuchten oder Bodenstrahlern betont.

 

Bei der Bergstraße, der Verbindung Bergstraße-Kaiserstraße und der Verbindung Alte Rathausstraße-Kaiserstraße bestehen wichtige Querbeziehungen zur Hochstraße. Hier sind Umgestaltungsmaßnahmen erforderlich.

 

An verschiedenen Stellen ist für eine optimale Gestaltung der Gehwege Grunderwerb oder eine Gestattung zum Ausbau und zur Nutzung notwendig. Nach einer allgemeinen Bürgerversammlung werden mit den Eigentümern der betroffenen Grundstücke Einzelgespräche geführt. Neben der Vorstellung von Entwurfsdetails wird der Ausbau der Nebenanlagen auf Teilflächen, die sich im privaten Bereich befinden, besprochen. Dabei wird die Stadt  anbieten, diese Flächen zu erwerben oder den Ausbau der privaten Flächen mit dem jeweiligen Eigentümer in einem Gestattungsvertrag zu regeln.

 

Die Förderung für den Umbau der Kaiserstraße, der Mitte des Jahres 2019 begonnen werden soll, erfolgt zu 80 % mit Mitteln der Städtebauförderung. Der Eigenanteil der Stadt Waldbröl beträgt 20 %. Da es sich bei der Kaiserstraße um eine Bundesstraße (B 256) handelt, werden die Kosten für die Erneuerung der Fahrbahndecke sowie der Entwässerungsanlagen der Fahrbahn von Straßen NRW getragen. Hierzu wird mit Straßen NRW eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen.

 

Nach einer aktuellen Kostenschätzung betragen die Baukosten für den Umbau der Kaiserstraße brutto 1.755.000,00 €. Es werden KAG-Beiträge (Gehweg bis 2,5 m) = 50 % in Höhe von 516.000,00 € erhoben. Die Zuwendung aus Mitteln der Städtebauförderung (80%) beträgt 991.200,00 €. Somit verbleibt ein Eigenanteil für die Stadt Waldbröl in Höhe von 247.800 €. Bei der Kanalerneuerung handelt des um eine Maßnahme der Stadtwerke Waldbröl.

 

Es ist folgende Zeitplanung und Ablauf vorgesehen:

 

Beschluss Vorentwurf im Ausschuss Bauen und Verkehr23.01.2018

 

BürgerinformationFebruar 2018

 

Erarbeitete EntwurfsplanungMärz/April 2018

 

Vorstellung Entwurfsplanung im Ausschuss Bauen u. VerkehrMai 2018

 

AnliegergesprächeEnde Mai bis Ende Juli 2018

 

Überarbeitung EntwurfsplanungAugust 2018

 

Beschlussfassung in Ausschuss für Bauen und VerkehrSept./Oktober 2018

 

Förderantrag STEP 2019Dezember 2018

 

AusführungsplanungJan./Februar 2019

 

Bewilligung Städtebauförderung erwartet für

(ggf. vorzeitiger Maßnahmenbeginn)Mitte 2019

 

Vorbereitung Ausschreibungbis Mitte 2019

 

Baumaßnahmeca. August 2019 bis Sommer 2021

 

 

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Vorentwurfsplanung „Kaiserstraße mit hoher Aufenthaltsqualität“ (ohne Parkplätze, hohe Gestalt-/Materialqualität, Möblierung, Gehweg auf der Nordwestseite – Radfahrer frei) weiter zu verfolgen. Die höheren Baukosten zur umfassenden Umgestaltung der Nebenanlagen mit einer hohen Aufenthaltsqualität sind zur Erreichung der Ziele notwendig und gesamtwirtschaftlich sinnvoll. Die Baukosten können im Rahmen der Finanzierung der Gesamtfördermaßnahme abgebildet werden, ohne dass das Gesamtbudget überschritten wird.

 

Frau Theuer dankt den Herrn Hamerla und Ebener für deren Vortrag.

 

Frau Hein erkundigt sich nach dem Abstand der Anlieferbereiche zu den Hauswänden. Hierzu teilt Herr Hamerla mit, dass der Abstand von der Ladezone bis zur Hauswand mindestens 2,50 m beträgt.

 

Die Bäume an der Kaiserstraße sind so hoch, dass Radfahrer und Fußgänger durch das Astwerk nicht gefährdet werden.

 

Die Höhe des Rundbordes zwischen der Fahrbahn und den Gehwegen beträgt 3 cm. Diese Höhe ist für Rollatoren, Rollstühle und für Menschen mit Sehbehinderung vertretbar.

 

Herr Steffens  stellt die erhebliche Steigerung bei den KAG-Beiträgen fest. Die Steigerung resultiert aus der inhaltlichen Weiterentwicklung der Planung. Herr Koester verweist darauf, dass sich an der Kaiserstraße Anlieger mit großen Flächen befinden. Er nennt beispielsweise das Amtsgericht und die katholische Kirche.

 

Herr Grüber erkundigt sich nach der der zukünftigen Pflege der Bäume an der Kaiserstraße. Die Pflege ist Aufgabe der städtischen Bediensteten.

 

Das Astwerk der Bäume muss so zurückgeschnitten werden, dass ein Lichtraum in Höhe von 4,50 m sichergestellt ist.

 

Herr Grüber ist der Ansicht dass die Lebensqualität in den Bereichen der Bahnhofstraße und der Vennstraße durch den Umbau der Kaiserstraße nicht mehr gewährleistet ist.

 

Die zulässige Gesamtgeschwindigkeit von Fahrzeugen auf der Kaiserstraße beträgt derzeit 50 km/h. Aus Lärmschutzgründen kann die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beantragt werden. Da es sich bei der Kaiserstraße um eine Bundesstraße (B 256) handelt, muss der Bund der Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit zustimmen. Die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit muss durch Messgeräte dauerhaft überwacht werden.

 

Die Einparkvorgänge an der Kaiserstraße bilden Störfaktoren. Um Staus an der Kaiserstraße zu verhindern, muss der Verkehrsfluss gewährleistet sind.

 

Die Vorentwurfsplanung zur Umgestaltung der Kaiserstraße findet bei der Mehrheit der Ausschussmitglieder große Zustimmung.

 

Die Präsentation wird den Ausschussmitgliedern zugeleitet.

 


 

Beschluss:

 

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr beschließt bei einer Gegenstimme die Vorentwurfsplanung der Planergemeinschaft  ASS Hamerla | Gruß-Rinck | Wegmann und Partner und des Ing.-Büros Donner und Marenbach amerla | Gruß-Rinck | Wegmann und ParHHvom 22.12.2017 zur Umgestaltung der Kaiserstraße mit hoher Aufenthaltsqualität (Anlagepläne 1 - 3). Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorentwurfsplanung in einer Bürgerinformationsveranstaltung vorstellen.