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Auszug - Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen Kalkberg "Süd", Kalkberg "Nord", Lessingstraße und Körnerstraße - siehe Ausschuss für Bauen und Verkehr vom 23.01.2018  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 9
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 21.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:
 
Beschluss


Beschluss:

 

Zu 1.   Erschließungsanlage Kalkberg „d“

 

Der Rat der Stadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass es sich bei der Straße Kalkberg „d (zwischen Vennstraße und Schillerstraße) um eine Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Erschließungsanlage Kalkberg „d wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt 242.569,54

nach Abzug des Stadtanteils  von 10 v. H. gem. § 5 EBS-  24.256,95 €

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von 218.312,59

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.

 

Der zu verteilende Aufwand von 218.312,59 wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§  7 der EBS).

 

Die Summe der Gesamtverteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen  x  mit jeweiligem Faktor)  im Abrechnungsgebiet beträgt 10.216 m².

 

Beitragsberechnung:

 

218.312,59 zu verteilender Aufwand =21,3697 € / m² bei I-Vollgeschoss

Gesamtverteilfläche 10.216

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl Flur 59, Flurstück Nr. 155, 58, 63, 365, 57, 367, 189, 190, 373, 309, 375, 374, 376, 68, 307, 306, 304, 303, 317, 305, 312, 318, 267, 266, 156, 245, 320, 381, 52, 349, 382.

 

 

Zu 2.   Erschließungsanlage Kalkberg „Nord“

 

Der Rat der Stadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass es sich bei der Straße Kalkberg „Nord“ (zwischen Schillerstraße und Höhenweg) um eine Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Erschließungsanlage Kalkberg „Nord“ wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt 88.366,58

nach Abzug des Stadtanteils  von 10 v. H. gem. § 5 EBS-  8.836,66 €

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von 79.529,92 €

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.

 

Der zu verteilende Aufwand von 79.529,92 wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).

 

Die Summe der Gesamtverteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen  x  mit jeweiligem Faktor)  im Abrechnungsgebiet beträgt 4.842  m².

 

Beitragsberechnung:

 

79.529,92 zu verteilender Aufwand =16,4250 / m² bei I-Vollgeschoss

Gesamtverteilfläche 4.842 m²

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl Flur 59, Flurstück Nr. 301, 300, 383, 384, 322, 360, 332, 333, 244.

 

 

 

Zu 3.   Erschließungsanlage Körnerstraße

 

 

Der Rat der Stadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass es sich bei der rnerstraße  um eine Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Erschließungsanlage rnerstraße wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt 110.044,34 €

nach Abzug des Stadtanteils  von 10 v. H. gem. § 5 EBS-  11.004,43 €

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von   99.039,91

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.

 

Der zu verteilende Aufwand von 99.039,91 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).

 

Die Summe der Gesamtverteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen  x  mit jeweiligem Faktor)  im Abrechnungsgebiet beträgt 7.409 m².

 

 

 

 

 

Beitragsberechnung:

 

99.039,91 € zu verteilender Aufwand =13,3675 € / m² bei I-Vollgeschoss

Gesamtverteilfläche 7.409 m²

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl Flur 59, Flurstück Nr. 90/6, 7, 91/8, 92/9, 110,291, 290, 228, 149, 185, 241, 135, 140.

 

 

 

Zu 4.   Erschließungsanlage Lessingstraße

 

Der Rat der Stadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass es sich bei der Lessingstraße um eine Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Erschließungsanlage Lessingstraße wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt 68.123,66 €

nach Abzug des Stadtanteils  von 10 v. H. gem. § 5 EBS-  6.812,37 €

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von 61.311,29 €

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.

 

Der zu verteilende Aufwand von 61.311,29 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).

 

Die Summe der Gesamtverteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen  x  mit jeweiligem Faktor)  im Abrechnungsgebiet beträgt 5.100 m².

 

Beitragsberechnung:

 

61.311,29 € zu verteilender Aufwand =12.0218 € / m² bei I-Vollgeschoss

Gesamtverteilfläche 5.100 m²

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl Flur 59, Flurstück Nr. 90/6, 7, 91/8, 92/9, 110, 291, 260, 333, 244, 175, 176, 178, 179, 143, 142.