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Vorsitzender Steiniger verweist auf die Beschlussvorlage.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Stadt Waldbröl empfiehlt einstimmig dem Stadtrat folgende Beschlussfassungen:
Zu 1. Stellungnahme des Abwasserwerks der Stadt Waldbröl vom 28.03.2017
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Abwasserwerks bezüglich der Schmutz- und Regenentwässerung sowie den Hinweis zum Überflutungsnachweis zustimmend zur Kenntnis.
Zu 2.1 Stellungnahme des Oberbergischen Kreises vom 03.04.2017
Immissionsschutz
Der Stadtrat folgt der Anregung des Oberbergischen Kreises, an dem geplanten Erdwall festzuhalten.
Landschaftspflege / Artenschutz
Der Stadtrat gibt der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde statt. Da es sich im vorliegenden Fall nicht um ein anerkanntes „privates Ökokonto“ handelt, soll die erforderliche Ausgleichsmaßnahme mittels eines städtebaulichen Vertrages zwischen dem Eigentümer des Grundstückes der Ausgleichsmaßnahme, dem Vorhabenträger Deutsches Jugendherbergswerk Landesverband Rheinland e.V. und der Stadt Waldbröl gesichert werden. Darüber hinaus ist im Grundbuch eine dementsprechende Dienstbarkeit einzutragen. Alternativ können auch Ökopunkte aus dem städtischen Ökokonto bereitgestellt werden. Eine Überführung der geplanten Ausgleichsmaßnahme in dieses Ökokonto ist nicht vorgesehen und auch nicht erforderlich. Der Landschaftspflegerische Fachbeitrag wurde überarbeitet.
Bodenschutz
Der Stadtrat gibt den Bedenken und Hinweisen der Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises in vollem Umfang statt. Die Planung wird dementsprechend angepasst.
Wasserrecht
Der Stadtrat nimmt den Hinweis der Unteren Wasserbehörde des Kreises bezüglich der Erforderlichkeit einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Kenntnis.
Zu 2.2 Stellungnahme des Oberbergischen Kreises vom 21.12.2017
Hinweis Bodenschutz
Der Stadtrat nimmt den Hinweis zum Bodenschutz zur Kenntnis. Das Hydrogeologische Gutachten wird in der Form angepasst, dass die Versickerung des Niederschlagswassers nicht über eine Rigole erfolgt, die unmittelbar hinter dem Wall liegt.
Hinweis Immissionsschutz
Der Stadtrat folgt der Anregung des Oberbergischen Kreises, an dem geplanten Erdwall festzuhalten.
Hinweis Landschaftspflege
Der Stadtrat nimmt die Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde zustimmend zur Kenntnis. Für die Herstellung des ökologischen Ausgleichs werden rechtzeitig vertragliche Regelungen mit dem Vorhabenträger bzw. dem Grundstückseigentümer zur Realisierung der internen und externen Maßnahmen abgeschlossen und diese Maßnahmen für das Ausgleichskataster bekanntgegeben. Wie im landschaftspflegerischen Fachbeitrag ausgeführt wurde, erfolgt eine externe Ausgleichsmaßnahme mittels Entwicklung von Niederwald innerhalb des Waldgebiets Nutscheid.
Hinweis Artenschutz
Der Stadtrat nimmt den Hinweis bezüglich des Artenschutzes zur Kenntnis.
Hinweis Beirat Untere Naturschutzbehörde
Der Stadtrat nimmt den Hinweis zur Kenntnis, dass die Inhaltsbestimmungen des Landschaftsplanes erst mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans außer Kraft treten.
Hinweis Wasserwirtschaft
Der Stadtrat nimmt den Hinweis des Kreisumweltamtes zur ordnungsgemäßen Planung der Parkplatzentwässerung zur Kenntnis.
Zu 3. Stellungnahme Westnetz GmbH vom 08.11.2017
Der Stadtrat nimmt den Hinweis der Westnetz GmbH bezüglich des Netzanschlusskabels für die Kundenanlage Panarbora zur Kenntnis.
Zu 4. Stellungnahme Eheleute Holländer vom 06.12.2017
Der Stadtrat weist die Stellungnahme der Eheleute Holländer hinsichtlich der Inanspruchnahme der Fläche für die Errichtung eines Parkplatzes zurück. Wegen der angespannten Stellplatzsituation mit dem daraus resultierenden unkontrollierten Parken in der freien Landschaft ist die Ausweisung dieses Areals in unmittelbarer Nähe der Jugendherberge Panarbora mit Naturerlebnispark zwingend. Dieses Grundstück liegt innerhalb des Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB) lt. Regionalplan und ist somit für eine bauliche Nutzung grundsätzlich vorgesehen. Es handelt sich überwiegend um eine artenarme Intensiv-Fettwiese, die der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen wird. Um die landwirtschaftlichen Nutzflächen nicht zusätzlich zu beeinträchtigen, findet der externe Ausgleich nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde in einer Fläche für Wald statt.
Der Stadtrat gibt der Eingabe der Eheleute Holländer statt, dass der freie Zugang und die freie Zufahrt zum Grundstück Gemarkung Schnörringen, Flur 36, Flurstück Nr. 128 gewährleistet wird. Dies gilt auch für die Bauzeit des Parkplatzes, während der keine Beeinträchtigung des Grundstücks erfolgen darf.
Der Stadtrat stellt fest, dass die Eingrünung des Parkplatzgeländes entlang der westlichen und nördlichen Grenzen des Privatgrundstücks mit Landschaftshecken und Strauchgruppen erfolgt, die eine Verschattung wegen der Art der Bepflanzung und der jeweiligen Himmelsrichtung weitgehend ausschließt.
Satzungsbeschluss:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für den Bebauungsplan Nr. 112 A „Parkplatz Panarbora“ der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW S. 966) i. V. m. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in seiner Sitzung am 31.01.2018 folgende
S A T Z U N G
§ 1
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan Nr. 112 A „Parkplatz Panarbora“ der Stadt Waldbröl, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung mit der Begründung hierzu einschließlich Umweltbericht.
§ 2
Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
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