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Vorsitzender Steiniger verweist auf die Beschlussvorlage.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Stadt Waldbröl empfiehlt einstimmig dem Stadtrat folgende Beschlussfassungen:
Zu 1. Stellungnahme Geologischer Dienst NRW
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Geologischen Dienstes bezüglich der gesetzlichen Verpflichtung zum Schutz des Mutterbodens zustimmend zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung stellt fest, dass das anfallende Niederschlagswasser nicht versickert werden soll, sondern mittels des vorhandenen öffentlichen Regenwasserkanals abgeleitet wird.
Zu 2. Stellungnahme Abwasserwerk
Der Stadtrat entspricht der Stellungnahme des Städtischen Abwasserwerks. Die Abwasserentsorgung des Plangebietes erfolgt im Trennsystem mittels privater Abwasserleitungen, die grundbuchrechtlich abzusichern sind, an den öffentlichen Kanal in der Köhlerstraße
Zu 3. Stellungnahmen Oberbergischer Kreis
Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Oberbergischen Kreises zustimmend zur Kenntnis. Hinsichtlich der Niederschlagsentwässerung stellt der Stadtrat fest, dass das gesamte Plangebiet durch Anschluss an den vorhandenen öffentlichen Regenwasserkanal erfolgt und somit kein wasserrechtliches Erlaubnisverfahren ansteht.
Zu 4. Stellungnahme Aggerverband
Der Stadtrat nimmt den Hinweis des Aggerverbandes bezüglich der Kanalnetzanzeige „Kläranlage Homburg-Bröl“ zustimmend zur Kenntnis.
Satzungsbeschluss:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für den Bebauungsplan Nr. 12 B „Eichen / Ritter-Tilmann-Straße“ der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW S. 966) i. V. m. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in seiner Sitzung am 31.01.2018 folgende
S A T Z U N G
§ 1
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan Nr. 12 B „Eichen / Ritter-Tilmann-Straße“ der Stadt Waldbröl, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung mit der Begründung hierzu einschließlich Umweltbericht.
§ 2
Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
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