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Auszug - Bebauungsplan Nr. 114 "Ritter-Simon-Weg" der Stadt Waldbröl   

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 29.01.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:15 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
Zusatz: Treffpunkt Ortsbesichtigung an der Scharnhorststraße / Ecke Kaiserstraße um 16:15 Uhr
III/973/2018 Bebauungsplan Nr. 114 "Ritter-Simon-Weg" der Stadt Waldbröl
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rolf KnottAktenzeichen:FB III - 60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Städt. Verw.-Rat Knott erläutert die Beschlussvorlage.

StV. Hein erklärt, dass sie Flachdächer in Neubaugebieten verstehen kann.  Hier sei die Lage aber so markant, dass sie sich gegen Flachdächer und auch gegen Holzständerwerk ausspricht. Der Ausschuss schließt sich dem an. Der Bebauungsplanentwurf wird angepasst, wobei StV. Hein ihre Anregung bezüglich des Holzständerwerks nach kurzer Diskussion zucknimmt.

 

StV. Hein fragt weiterhin, ob man auch die Erschließung bzw. die Zufahrten festlegen kann.

Städt. Verw.-Rat Knott führt aus, die Stadt würde darauf einwirken, dass die Straßenböschung nicht unnötig beeinträchtigt wird. Ggf. könnten auch gemeinsame Hauszufahrten geplant werden.

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden

 


 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 114 „Ritter-Simon-Weg“ der Stadt Waldbröl nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig, dass dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig, gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 114 „Ritter-Simon-Weg“ der Stadt Waldbröl gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB  i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB.