Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Städt. Verw.-Rat Knott erläutert die Beschlussvorlage. StV. Hein erklärt, dass sie Flachdächer in Neubaugebieten verstehen kann. Hier sei die Lage aber so markant, dass sie sich gegen Flachdächer und auch gegen Holzständerwerk ausspricht. Der Ausschuss schließt sich dem an. Der Bebauungsplanentwurf wird angepasst, wobei StV. Hein ihre Anregung bezüglich des Holzständerwerks nach kurzer Diskussion zurücknimmt.
StV. Hein fragt weiterhin, ob man auch die Erschließung bzw. die Zufahrten festlegen kann. Städt. Verw.-Rat Knott führt aus, die Stadt würde darauf einwirken, dass die Straßenböschung nicht unnötig beeinträchtigt wird. Ggf. könnten auch gemeinsame Hauszufahrten geplant werden. Anschließend fasst der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 114 „Ritter-Simon-Weg“ der Stadt Waldbröl nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig, dass dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig, gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 114 „Ritter-Simon-Weg“ der Stadt Waldbröl gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie § 3 Abs. 2 BauGB.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |