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Auszug - - KAG Beiträge für Anliegerstraßen  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 4.4.3
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 21.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:
I/983/2018 KAG Beiträge für Anliegerstraßen
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anträge Ratsfraktionen/Stadtverordnete
Federführend:Fachbereich I, Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

StV. Greb führt aus, dass die Politik vor Ort die Sorgen der Bürger auf die nächst höheren staatlichen Ebenen weitergeben solle. Eine dieser Sorgen sei die hohe finanzielle Belastung der Bürger, insbesondere durch Anliegerbeiträge für den Ausbau von Anliegerstraßen. Hier solle ein Signal an das Land gegeben werden, dass gerade angesichts der guten Steuereinnahmen des Staates Baumaßnahmen aus diesen Steuermitteln finanziert werden sollten, ohne die Bevölkerung zusätzlich zu belasten.

 

StV. Steiniger erklärt, dass die Intension des Antrages nachvollziehbar ist. Rechtlich gesehen handele es sich jedoch um ein weites Feld, da sowohl Bundesrecht als auch Landesrecht tangiert ist. Vor dem Hintergrund, dass alle Steuern in Deutschland von den jeweiligen staatlichen Ebenen verplant sind, würde im Zweifel nur eine neue Steuer für die Bürger herauskommen, was aber nicht im Sinne des vorliegenden Antrages sei. Es gelte daher, den aufgeworfenen Sachverhalt in Ruhe zu beraten und über weitere Maßnahmen dann zu entscheiden.

 

Auf Nachfrage der StV. Hein antwortet StV. Greb, dass der Antrag alle öffentlichen Straßen zum Inhalt hat.

 

StV. Kronenberg bekräftigt, dass der Grundansatz des Antrages nachvollziehbar ist. Man könne das Thema natürlich aufgreifen; hierfür eigne sich jedoch die interfraktionelle Runde als kleines Gremium, um zielgerichtet arbeiten zu können. Sinnvoll sei auch eine entsprechende Rechtsberatung.

 

StV. Hennlein weist darauf hin, dass in dem Fall, dass allgemeine Steuermittel verwendet werden, Begehrlichkeiten entstünden und dadurch erst recht Unmut entstehen könne. Eine Lösungsmöglichkeit sehe er darin, den Prozentsatz der Baukosten, die z. Z. auf die Anlieger überwälzt werden können, zu überdenken und zu korrigieren.

 

rgermeister Koester bemerkt, dass die Intention des Antrages bei allen Ratsfraktionen angekommen und auch gutgeheißen wird. In der vorliegenden Form könne er jedoch nicht bearbeitet werden, da es zahlreiche rechtliche Begleitumstände gibt. Er unterstütze den Vorschlag, dieses Thema interfraktionell zu besprechen.

 

StV. Greb erklärt sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden und betont, dass die Verteilung der Steuern zwischen den staatlichen Ebenen einer Reform bedürfe.