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Auszug - Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung der Straße Drosselweg  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bauen und Verkehr1 Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 20.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
III/980/2018 Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung der Straße Drosselweg
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Cornelia GrassowAktenzeichen:FB III/60/600/2
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Beschluss


 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl einstimmig festzustellen, dass es sich bei der Straße „Drosselweg“ um eine Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Straße Drosselweg wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm mit einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt258.996,27 €

nach Abzug des Stadtanteils  von 10 v. H. gem. § 5 EBS- 25.899,63 €

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von233.096,64

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.

 

Der zu verteilende Aufwand von 233.096,64 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird 7 der EBS).

 

Die Summe der Gesamtverteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen  x  mit jeweiligem Faktor)  im Abrechnungsgebiet beträgt 13.877 m².

 

Beitragsberechnung:  

233.096,64 zu verteilender Aufwand =16,7973 /

Gesamtverteilfläche 13.877 m²

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 13, Flurstücke Nr. 1051, 1052, 875, 331, 1029, 261, 328, 1140, 1141, 1142, 71, 489, 237, 69, 1047, 1048, 1031, 1032, 223.