Bürgerinformationssystem

Auszug - Resolutionsantrag: Gerechte Verteilung der Schülerfahrkosten  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 4.1.2
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 21.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:
I/945/2017 Haushaltsplanberatungen 2018 - Schülerfahrkosten
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anträge Ratsfraktionen/Stadtverordnete
Federführend:Fachbereich I, Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

rgermeister Koester erklärt, dass dieser Antrag gemeinsam mit dem Antrag der SPD-Fraktion unter TOP 4.2.2 „Solidarische Finanzierung Schulträgeraufgaben“ abgehandelt wird. Zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Text eines gemeinsamen Antrages der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion verteilt worden; es besteht Einvernehmen, diesen Antrag als Antrag aller Ratsfraktionen zu behandeln.

 

StV. Steiniger erläutert, dass der in heutiger Sitzung als Tischvorlage verteilte Antrag inhaltlich erweitert worden ist, da er sich nicht nur auf Schülerfahrtkosten, sondern auf die Schulträgerkosten insgesamt bezieht. Es gelte, ein vernünftiges System zu finden, dass den Kommunen, die Schulen betreiben und somit auch Schüler aus anderen Kommunen beschulen, finanzielle Lasten abgenommen werden. Bezogen auf den Haushalt der Stadt Waldbröl sind die Schulträgerkosten einer der größten Posten.

 

StV. Kronenberg betont, dass die Kommunen, die eine Schulinfrastruktur vorhalten, nicht mit den damit einhergehenden Kosten allein gelassen werden dürfen, sondern diese solidarisch verteilt werden müssten. Er verweist darauf, dass die mit der Schulinfrastruktur verbundenen Kosten für die vorhaltende Gemeinde voll auf die Grundsteuer B durchschlagen. Natürlich gebe es eine gesetzliche Grundlage für die aktuelle Situation aber es sei wichtig, hier eine Änderung herbeizuführen.

 

StV. Greb begrüßt den vorliegenden Antrag und sieht in erster Linie das Land Nordrhein-Westfalen in der Pflicht, hier tätig zu werden und Abhilfe zu schaffen.

 

StV. Helzer verweist darauf, dass er für die UWG-Fraktion den Antrag bereits begrüßt hat.

 

StV. Hein betont wie wichtig es sei, diesen Antrag als gemeinsamen Ratsantrag zu behandeln und entsprechend Einmütigkeit zu dokumentieren.

 

 


Beschluss:

 

 

Resolution

 

Solidarische Finanzierung der übernommenen Schulträgeraufgaben in der Stadt Waldbröl

 

Die Stadt Waldbröl bewirtschaftet als Schulträger neben drei Grundschulen eine (auslaufende) Hauptschule, eine Realschule sowie ein Gymnasium und eine Gesamtschule. Insgesamt werden in Waldbröl über 3.000 Kinder beschult davon gut 2.200 an den weiterführenden Schulen. Durch die sehr gute Schulinfrastruktur werden die Schulen in Waldbröl auch von auswärtigen Schülerinnen und Schülern gut besucht. Besonders am Gymnasium und der Gesamtschule kommen ca. 40 % der Schülerinnen und Schüler aus auswärtigen Kommunen in die Schulstadt Waldbröl.

 

Die gesamten Kosten für die Aufgabenerfüllung der Stadt Waldbröl als Schulträger, von der Bewirtschaftung der Infrastruktur, über die Personalkosten, das Zur Verfügung stellen der entsprechenden Sportstätten und auch für die Schülerbeförderung, summieren sich Jahr für Jahr auf über 4,4 Mio. Euro. Diese werden nahezu alleine durch die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Waldbröl getragen. Bei einem Ansatz von nur 30 % der Gesamtkosten bleiben immerhin noch 1,3 Mio. Euro, die für Schülerinnen und Schüler der umliegenden Nachbarkommunen Jahr für Jahr aufgewendet werden. Dieser Betrag, erhöht, wenn man ihn auf die Grundsteuer B aufsetzt, den Hebesatz um ca. 220 Prozentpunkte.

 

Die besondere Bedeutung der Bildung wird von allen Bürgerinnen und Bürgern und den politisch Handelnden in Politik und Verwaltung bekannt. Dennoch muss ein Dialog beginnen, an dessen Ende eine faire und solidarische Finanzierung dieser wichtigen zukunftsprägenden Aufgabe stehen muss.

 

Deshalb beschließt der Rat der Stadt Waldbröl einstimmig folgende Resolution:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl appelliert an die Landesregierung, die rechtlichen Voraussetzungen  für eine gerechte Verteilung sämtlicher Aufwendungen für die Vorhaltung des Schulangebotes zu schaffen. Dies gilt sowohl für die Bewirtschaftung der Schulinfrastruktur wie auch für die Personalkosten, Kosten für notwendige Sportstätten und vor allem die Schülerfahrtkosten. Sofern umliegende Städte und Gemeinden vom Schulangebot einer Kommune profitieren ist anzustreben, die v. g. Ausgaben nach einem zu erarbeitenden gerechten Schlüssel unter den nutzenden Gebietskörperschaften aufzuteilen und damit zu kollektivieren.“