Bürgerinformationssystem
Auf Nachfrage des StV. Kuhlmann-Custodis erläutert Städt. Verw.-Rat Becker, dass sich grundsätzlich jeder Bürger als Schöffe bewerben kann und die anschließende Auswahl vom Amtsgericht vorgenommen wird.
Beschluss:
Der Rat beschließt einstimmig, die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen / Schöffen für die Wahlperiode 2019 bis 2023.
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