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Auf Nachfrage des StV Kuhlmann-Custodis erläutert Stadtkämmerin Brauer die unzureichende Finanzausstattung für Schulträgeraufgaben durch Mittel aus dem Finanzausgleich, die weitgehend über die Kreisumlage wieder entzogen werden.
Beschluss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Waldbröl schließt sich den Ausführungen des Prüfungsberichts der Weber & Thönes GmbH vom 15.05.2018 vollumfänglich an und erteilt dem Gesamtabschluss 2016 nebst Gesamtlagebericht einen eigenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gem. § 116 Abs. 6 GO NRW i.V.m. § 101 Abs. 3 und Abs. 4 GO NRW entsprechend der der Beschlussvorlage zur Einladung beigefügten Anlage. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl einstimmig die Bestätigung des Gesamtabschlusses 2016 sowie die Entlastung des Bürgermeisters.
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