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Auszug - Verzicht auf Eigenanteile - siehe RAT v. 16.05.2018 -  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 6.1.1
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 06.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:05 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:
Zusatz: Sitzungsleitung durch 1. stellv. Bürgermeister Rafalski von 19.56 Uhr bis 20.05 Uhr Sitzungsunterbrechung von 19.28 Uhr bis 19.39 Uhr
 
Wortprotokoll
Beschluss

StV. Steiniger erläutert den vorliegenden Antrag und betont, dass die Belastung der Bürgerschaft und der örtlichen Wirtschaft nicht weiter gesteigert werden dürfe. Er betont, dass der Antrag ausdrücklich eine Ausnahme dann vorsieht, wenn der Eigenanteil durch Dritte refinanziert wird.

 

StV. Kronenberg gibt zu bedenken, dass man dieses Thema nicht generell sehen dürfe, sondern jeden Einzelfall separat prüfen müsse.

 

StV. Greb erklärt, dass der Antragsinhalt generell positiv gesehen wird, da alles was der Konsolidierung der städtischen Finanzen diene, von der FDP unterstützt würde.

 

StV. Helzer verweist auf die Antragsbegründung und stellt fest, dass die UWG den Konsolidierungsgedanken des Antrages durchaus mittrage. Die in der Antragsbegründung dargestellte Bereitschaft, IEHK-Maßnahmen grundsätzlich künftig mitzutragen, könne von der UWG jedoch nicht generell unterstützt werden. Er verweist darauf,  dass man in der Vergangenheit das gemeinsame IEHK mit der Gemeinde Windeck abgelehnt hat.

 

Der Rat fasst bei 25 Ja-Stimmen und 9 Gegenstimmen folgenden


 

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl verzichtet in den kommenden 3 Jahren auf die Teilnahme an neuen Förderprogrammen, um den städtischen Haushalt nicht weiter zu strapazieren und damit auch die Bürgerinnen und Bürger sowie Landwirtschaft, Gewerbe und Industrie vor zusätzlichen Belastungen zu schützen. Seine Schranke findet dieses Vorgehen darin, dass trotz eines evtl. Eigenanteils nachweislich eine wirtschaftliche Lösung entsteht, die sich nicht nachteilig auf den o. g. Kreis der Betroffenen auswirkt, der Eigenanteil in vollem Umfang von Dritten übernommen wird, sofern dies nach den rechtlichen Vorgaben desrdermittelgebers zulässig ist oder die Nutzung der Förderungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Bürgerinnen und Bürger Waldbröls dient.