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Auszug - Resolution zu Haushaltsplanberatungen hier: Einführung einer Grund- und Gewerbesteuerbremse sowie Höchstgrenzen bei den fiktiven Hebesätzen der Realsteuern - siehe RAT v. 16.05.2018 -  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 6.1.4
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 06.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:05 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:
Zusatz: Sitzungsleitung durch 1. stellv. Bürgermeister Rafalski von 19.56 Uhr bis 20.05 Uhr Sitzungsunterbrechung von 19.28 Uhr bis 19.39 Uhr
 
Wortprotokoll
Beschluss

StV. Steiniger verweist auf entsprechende Überlegungen bei der Landesregierung und erklärt, dass diese Überlegungen in die richtige Richtung gehen und entsprechend von der kommunalen Seite unterstützt werden sollten.

 

StV. Kronenberg wirft die Frage auf, wer den Fehlbetrag ausgleicht, wenn die Ausgaben die Einnahmen übersteigen und die Steuersätze nicht erhöht werden rfen.

 

StV. Steiniger sieht hier das Land in der Pflicht, einen entsprechenden Lösungsvorschlag zu erarbeiten.

 

StV. Kronenberg erwartet, dass das Land Nordrhein-Westfalen hierfür einsteht, wenn es schon solche Vorschläge mache.

 

StV. Greb führt aus, dass der Antrag inhaltlich sinnvoll ist. Nach seiner Auffassung wäre aber nur die Senkung der fiktiven Hebesätze hilfreich und nicht deren Erhöhung.

 

StV. Giebeler kritisiert, dass der Antragsinhalt zu unbestimmt ist und daher nach seiner Einschätzung nicht erfolgreich sind kann.

 

StV. Kronenberg schlägt vor, den Antrag zurückzuziehen und inhaltlich zu konkretisieren, was vom StV. Steiniger abgelehnt wird. Er verweist darauf, dass die Einladung mit allen Anlagen zeitgerecht zugegangen ist. Diejenigen, die den Antrag für unkonkret hielten, tten Zeit genug gehabt, eigene Vorschläge hierzu zu erarbeiten.

 

StV. Hennlein erklärt, dass er die Idee des Antrages befürwortet. In der Sache würde es aber nichts bringen, wenn die Höchstgrenzen bei den fiktiven Hebesätzen so hoch gesetzt würden, dass r den Bürger keine Entlastung herauskommen. In diesem Sinne müsse man eigene Vorstellungen entwickeln, in welcher Höhe die Höchstgrenzen liegen sollten.

 

StV. Helzer sieht in diesem Antrag einen pauschalen Antrag, der so in jeder Gemeinde gestellt werden könnte und nicht die spezifischen Belange einer Kommune berücksichtigt. Diese Unbestimmtheit werde im Ergebnis auch nach seiner Auffassung keinen Erfolg haben. Im Übrigen sei es nicht Aufgabe der UWG-Fraktion, den Inhalt von Anträgen anderer Fraktionen zu korrigieren.

 

StV. Steiniger erklärt, dass die CDU-Fraktion den Antrag vorerst zurückzieht, weil sie bei der Beschlussfassung im Sinne der Sache eine breite Basis wünscht. Die CDU sei offen, r Vorschläge zur Modifikation des Antrages.