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Auszug - Verzicht Sanierung Bauamt  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 6.2.2
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 06.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:05 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:
Zusatz: Sitzungsleitung durch 1. stellv. Bürgermeister Rafalski von 19.56 Uhr bis 20.05 Uhr Sitzungsunterbrechung von 19.28 Uhr bis 19.39 Uhr
 
Wortprotokoll
Beschluss

StV. Kronenberg erläutert, dass die Sanierung des Bauamtes am Höhenweg wirtschaftlich nicht sinnvoll sei. Die dafür vorgesehenen Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz sollten besser für die Modernisierung der Schulinfrastruktur verwendet werden. Vor dem Hintergrund der Errichtung des Bürgerdorfes sei es sinnvoll, die Dienststellen der Stadtverwaltung dort zu konzentrieren; schon aus diesem Grunde scheide die Erhaltung des Bauamtes aus.

 

Stadtkämmerin Brauer erklärt, dass die Mittel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes nicht in dem beschriebenen Sinne umgeleitet werden können, da dies nicht den Richtlinien entspricht. Sie regt an darüber nachzudenken, ob die Stadtwerke Waldbröl nach dem Auszug der Eww aus ihrem bisherigen Domizil an der Friederich-Engels-Straße ausziehen und ihre Büros im ehemaligen Bauamt einrichten. Die örtliche Nähe zur Verwaltung sei in diesem Zusammenhang sicher hilfreich.

 

StV. Helzer spricht sich dafür aus, dass die Stadtwerke an ihrem aktuellen Standort bleiben; StV. Steffens weist auf die Notwendigkeit hin, dass die Stadtwerke Lagerflächen benötigen und diese am derzeitigen Standort ausreichend.

 

StV. Hein regt an, diese weitreichende Thematik im Fachausschuss tiefergehend zu beraten; StV. Greb unterstützt diesen Vorschlag.

 

StV. Theuer weist auf den ihrer Ansicht nach ungünstigen Zuschnitt der Büros im Bauamt hin und die Schwierigkeit, dieses Gebäude nach heutigen energetischen Standards umzurüsten.

 

StV. Steiniger spricht sich dafür aus, die Stadtwerke bei allen künftigen umlichen Überlegungen eng einzubeziehen.


Beschluss:

 

Der Rat verweist den vorliegenden Antrag einstimmig in den Haupt- und Finanzausschuss.