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Auszug - Änderung der Hebesatzsatzung vom 30.03.2017 - siehe RAT v. 16.05.2018 -  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 06.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:05 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:
Zusatz: Sitzungsleitung durch 1. stellv. Bürgermeister Rafalski von 19.56 Uhr bis 20.05 Uhr Sitzungsunterbrechung von 19.28 Uhr bis 19.39 Uhr
 
Beschluss


Beschluss 7 a):

 

Der Rat der Stadt Waldbröl lehnt bei 19 Gegenstimmen (SPD, UWG, FDP, Bündnis 90/Die Grünen) und 15 Ja-Stimmen (CDU und Bürgermeister) die als Anlage 1 beigefügte 1. Änderungssatzung zur Hebesatzsatzung vom 30.03.2017 ab.

 

Diese sieht folgende Realsteuerhebesätze ab dem Haushaltsjahr 2018 vor:

 

Grundsteuer A320 v. H.

Grundsteuer B765 v. H.

Gewerbesteuer575 v. H.

 

 

Beschluss 7 b):

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschlit bei 19 Ja-Stimmen (SPD, UWG, FDP, Bündnis 90/Die Grünen) und 15 Gegenstimmen (CDU und Bürgermeister) die als Anlage 1 beigefügte 1. Änderungssatzung zur Hebesatzsatzung vom 30.03.2017 jedoch unter Abänderung der dort genannten Hebesätze entsprechend dem unter Tagesordnungspunkt 6.5 behandelten Antrag.

 

Damit werden folgende Realsteuerhebesätze ab dem Haushaltsjahr 2018 festgesetzt:

 

Grundsteuer A320 v. H.

Grundsteuer B680 v. H.

Gewerbesteuer570 v. H.