Bürgerinformationssystem
Beschluss 7 a):
Der Rat der Stadt Waldbröl lehnt bei 19 Gegenstimmen (SPD, UWG, FDP, Bündnis 90/Die Grünen) und 15 Ja-Stimmen (CDU und Bürgermeister) die als Anlage 1 beigefügte 1. Änderungssatzung zur Hebesatzsatzung vom 30.03.2017 ab.
Diese sieht folgende Realsteuerhebesätze ab dem Haushaltsjahr 2018 vor:
Grundsteuer A320 v. H. Grundsteuer B765 v. H. Gewerbesteuer575 v. H.
Beschluss 7 b):
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt bei 19 Ja-Stimmen (SPD, UWG, FDP, Bündnis 90/Die Grünen) und 15 Gegenstimmen (CDU und Bürgermeister) die als Anlage 1 beigefügte 1. Änderungssatzung zur Hebesatzsatzung vom 30.03.2017 jedoch unter Abänderung der dort genannten Hebesätze entsprechend dem unter Tagesordnungspunkt 6.5 behandelten Antrag.
Damit werden folgende Realsteuerhebesätze ab dem Haushaltsjahr 2018 festgesetzt:
Grundsteuer A320 v. H. Grundsteuer B680 v. H. Gewerbesteuer570 v. H.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||