Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Rat der Stadt Waldbröl bestätigt einstimmig den Gesamtabschluss zum 31.12.2016 nebst Gesamtlagebericht für das Haushaltsjahr 2016 gem. § 116 Abs. 1 GO NRW.
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig gem. § 116 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW, den Gesamtjahresfehlbetrag in Höhe von 5.121.703,59 EUR mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen.
Dem Bürgermeister wird auf Grund des vorgelegten Gesamtabschlusses gem. § 116 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW einstimmig Entlastung erteilt.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |