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Der Rat der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 06.12.2017 beschlossen, das Wegeeinziehungsverfahren einzuleiten. Die Absicht, den Wirtschaftsweg Im Grünen Tal einzuziehen, wurde am 06.06.2018 im Waldbröler Lokalanzeiger öffentlich bekannt gemacht. Der Plan, in dem der einzuziehende Wirtschaftsweg gekennzeichnet ist, lag in der Zeit vom 14.06.2018 bis 14.07.2018 zur Einsicht bereit. Es wurden keine Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung erhoben.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt dem Rat der Marktstadt Waldbröl einstimmig zu beschließen, den Wirtschaftsweg Gemarkung Schnörringen, Flur 16, Flurstück Nr. 124 in Schnörringen, Im Grünen Tal einzuziehen und hierzu die nachfolgende Satzung zu erlassen:
Satzung über die Einziehung des Wirtschaftsweges Gemarkung Schnörringen, Flur 16, Flurstück Nr. 124 in 51545 Waldbröl, Schnörringen, Im Grünen Tal
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), in der zurzeit gültigen Fassung und des § 58 Abs. 4 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl I S. 546) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 26.09.2018 folgende Satzung beschlossen: § 1
Der Wirtschaftsweg in Waldbröl, Schnörringen, Im Grünen Tal, Gemarkung Schnörringen, Flur 16, Flurstück Nr. 124 wird eingezogen. In dem als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Lageplan ist der einzuziehende Wirtschaftsweg markiert. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung. Nach Rechtskraft der Satzung wird der eingezogene Wirtschaftsweg veräußert. § 2 Die Einziehung des Wirtschaftsweges ist mit der Rechtskraft dieser Satzung vollzogen.
§ 3 Diese Satzung tritt an dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
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