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Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt / Der Rat der Stadt Waldbröl stellt fest, dass es sich bei der Nutscheidstraße im Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 112 „Naturerlebnispark Nutscheid“ um eine Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Erschließungsanlage Nutscheidstraße wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm mit einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.
Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt 219.814,55 € Nach Abzug des Stadtanteils von 10 v. H. gem. § 5 EBS- 21.981,45 € wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von 197.833,10 € auf das von der Erschließungsanlage erschlossene Grundstück im Abrechnungsgebiet verteilt.
Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit dem erschlossenen Grundstück das Abrechnungsgebiet.
Der Beitragspflicht unterliegt nur das Grundstück der Jugendherberge Waldbröl „Panarbora“ Naturerlebnispark, Gemarkung Schnörringen, Flur 36, Flurstück Nr. 178. Insofern spielen Art- und Maßfaktoren nach § 7 der EBS bei der nachfolgenden Beitragsberechnung keine Rolle.
Beitragsberechnung:
197.833,10 € zu verteilender Aufwand =2,46196 € / m² bei II Vollgeschossen Gesamtverteilfläche 80.356 m²
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