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Auszug - Bebauungsplan Nr. 25 A "Rauher Siefen" der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 24.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
Zusatz: Treffpunkt Ortsbesichtigungen: 16:00 Uhr in Wilkenroth, Denklinger Straße, TOP 1.1 und 7
III/029/2018 Bebauungsplan Nr. 25 A "Rauher Siefen" der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rolf KnottAktenzeichen:FB III / 60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Beschluss


 

 

Beschlüsse:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt einstimmig gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 25 ARauher Siefen“ der Marktstadt Waldbröl nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt einstimmig, dass dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt einstimmig, gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt einstimmig die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 25 ARauher Siefen“ der Marktstadt Waldbröl gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB  i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt einstimmig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB.