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Herr Knott erläutert die Beschlussvorlage.
StV. Pampus kritisiert, dass hier durch „Stückelung“ in den Außenbereich hinein erweitert wird und ein Präzedenzfall geschaffen wird. Sie spricht sich deshalb grundsätzlich gegen die Satzung aus.
StV. Hein kann sich ein Baugrundstück vorstellen, ist aber gegen die Ausweisung von zwei Baugrundstücken und stellt daher einen entsprechenden Änderungsantrag, im Anschluss an die bestehende Bebauung nur ein weiteres Grundstück auszuweisen..
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung lehnt bei einer Enthaltung und einer Ja-Stimme den Änderungsantrag von StV. Hein mehrheitlich ab.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt bei 5 Gegenstimmen mehrheitlich die Aufstellung der 9. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Biebelshof-Escherhof im Bereich „Hardtweg“ mit der Abgrenzung im Anlageplan unter Berücksichtigung einer Grundstückstiefe von 30 m.
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