Bürgerinformationssystem

Auszug - 9. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Biebelshof-Escherhof im Bereich Hardtweg  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 24.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
Zusatz: Treffpunkt Ortsbesichtigungen: 16:00 Uhr in Wilkenroth, Denklinger Straße, TOP 1.1 und 7
III/030/2018 9. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Biebelshof-Escherhof im Bereich Hardtweg
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rolf KnottAktenzeichen:FB III / 60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Knott erläutert die Beschlussvorlage.

 

StV. Pampus kritisiert, dass hier durch „Stückelung“ in den Außenbereich hinein erweitert wird und ein Präzedenzfall geschaffen wird. Sie spricht sich deshalb grundsätzlich gegen die Satzung aus.

 

StV. Hein kann sich ein Baugrundstück vorstellen, ist aber gegen die Ausweisung von zwei Baugrundstücken und stellt daher einen entsprechenden Änderungsantrag, im Anschluss an die bestehende Bebauung nur ein weiteres Grundstück auszuweisen..

 

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung lehnt bei einer Enthaltung und einer Ja-Stimme den Änderungsantrag von StV. Hein mehrheitlich ab.

 

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt bei 5 Gegenstimmen mehrheitlich die Aufstellung der 9. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Biebelshof-Escherhof im Bereich „Hardtweg“ mit der Abgrenzung im Anlageplan unter Berücksichtigung einer Grundstückstiefe von 30 m.