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Herr Knott erläutert die Beschlussvorlage.
StV. Hein fragt nach, ob man nicht gleichzeitig auch die Grundstücke Gemarkung Hermesdorf, Flur 17, Flurstücke Nr. 8, 89 und 90 in die Ergänzungssatzung einbeziehen kann.
StV. Pampus pflichtet dem bei und bemängelt, dass man sonst immer wieder „stückeln“ würde und eine Bebauung aller vier Parzellen Sinn machen würde.
Herr Knott führt aus, dass bisher für diese Grundstücke keine Anträge vorliegen und gibt zu bedenken, dass durch die Ausweisung auch Kosten auf die Eigentümer zukommen würden. Er bietet an, die Eigentümer anzusprechen und bei deren Zustimmung könnten die Grundstücke mit ausgewiesen werden. Dies findet die Zustimmung des Ausschusses.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt einstimmig die Aufstellung der 4. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wilkenroth im Bereich „Denklinger Straße - West“ mit der Abgrenzung im Anlageplan. Bei Zustimmung der jeweiligen Eigentümer sollen die Grundstücke Gemarkung Hermesdorf, Flur 17, Flurstücke Nr. 8, 89 und 90 ebenfalls in das Satzungsverfahren einbezogen werden.
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