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Auszug - 4. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wilkenroth, Bereich Denklinger Straße - West  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 24.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
Zusatz: Treffpunkt Ortsbesichtigungen: 16:00 Uhr in Wilkenroth, Denklinger Straße, TOP 1.1 und 7
III/031/2018 4. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wilkenroth, Bereich Denklinger Straße - West
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rolf KnottAktenzeichen:FB III / 60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Knott erläutert die Beschlussvorlage.

 

StV. Hein fragt nach, ob man nicht gleichzeitig auch die Grundstücke Gemarkung Hermesdorf, Flur 17, Flurstücke Nr. 8, 89 und 90 in die Ergänzungssatzung einbeziehen kann.

 

StV. Pampus pflichtet dem bei und bemängelt, dass man sonst immer wieder „stückeln“ würde und eine Bebauung aller vier Parzellen Sinn machen würde.

 

Herr Knott führt aus, dass bisher für diese Grundstücke keine Anträge vorliegen und gibt zu bedenken, dass durch die Ausweisung auch Kosten auf die Eigentümer zukommen würden. Er bietet an, die Eigentümer anzusprechen und bei deren Zustimmung könnten die Grundstücke mit ausgewiesen werden. Dies findet die Zustimmung des Ausschusses.

 


 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt einstimmig die Aufstellung der 4. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wilkenroth im Bereich „Denklinger Straße - West“ mit der Abgrenzung im Anlageplan. Bei Zustimmung der jeweiligen Eigentümer sollen die Grundstücke Gemarkung Hermesdorf, Flur 17, Flurstücke Nr. 8, 89 und 90 ebenfalls in das Satzungsverfahren einbezogen werden.