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Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig, den Wirtschaftsweg Gemarkung Schnörringen, Flur 16, Flurstück Nr. 124 in Schnörringen, Im Grünen Tal einzuziehen und hierzu die nachfolgende Satzung zu erlassen:
Satzung über die Einziehung des Wirtschaftsweges Gemarkung Schnörringen, Flur 16, Flurstück Nr. 124 in 51545 Waldbröl, Schnörringen, Im Grünen Tal
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), in der zurzeit gültigen Fassung und des § 58 Abs. 4 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl I S. 546) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 26.09.2018 folgende Satzung beschlossen: § 1
Der Wirtschaftsweg in Waldbröl, Schnörringen, Im Grünen Tal, Gemarkung Schnörringen, Flur 16, Flurstück Nr. 124 wird eingezogen. In dem als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Lageplan ist der einzuziehende Wirtschaftsweg markiert. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung. Nach Rechtskraft der Satzung wird der eingezogene Wirtschaftsweg veräußert. § 2 Die Einziehung des Wirtschaftsweges ist mit der Rechtskraft dieser Satzung vollzogen.
§ 3 Diese Satzung tritt an dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
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