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Auszug - Genehmigung von Niederschriften - öffentlicher Teil - Ausschuss für Schule und Kultur vom 13.07.2018 und 4.10.2018 - Ausschuss für Bauen und Verkehr vom 11.09.2018 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 24.09.2018  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 12
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 20.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:14 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:
 
Wortprotokoll
Beschluss

StV. Grüber meldet sich zu Wort und bemerkt zur Niederschrift des Ausschusses für Bauen und Verkehr vom 11.09.2018 Folgendes:

 

Zur Vorstellung der Entwurfsplanung des Kreisverkehrsplatzes Alfenzingen / L 324 stelle sich die Frage, warum Kosten für die Stadt Waldbröl anfallen würden, obwohl der Kreisverkehrsplatz außerhalb der geschlossenen Ortschaft liegt.

 

Städt. Verw.-Rat Knott antwortet, dass der Landesbetrieb dort eine Ampelanlage installieren wolle, während die Stadt Waldbröl die Errichtung eines Kreisverkehrsplatzes wünsche. Demzufolge müssten die Differenzkosten von der Stadt Waldbröl getragen werden.

 

StV. Grüber bemerkt, dass zur Ausführungsplanung der erstmaligen Herstellung des Eichendorffweges sowie der Hölderlinstraße Süd und des Sudermannweges Süd lschlicherweise protokolliert worden sei, dass seitens des StV. Solbach der Hinweis kam, dass in Tempo 30-Zonen keine geschwindigkeitsdämpfenden Maßnahmen erforderlich sind. Dies istr die Anlieger bedeutsam, da diese den Mehraufwand finanzieren müssten. Dieser Hinweis sei nicht vom StV. Solbach, sondern von der FDP-Fraktion gekommen.

 

Städt. Verw.-Rat Knott weist darauf hin, dass an diesem Punkt keine falsche Protokollierung erfolgt ist, sondern diese Aussage vom StV. Solbach in der protokollierten Form gemacht wurde.

 

Hinsichtlich der bisher vergeblichen Antragstellung beim Straßenverkehrsamt auf durchgehende Einrichtung einer 70 km/h Begrenzung für die Brölstraße im Waldbröler Bereich wünscht StV. Grüber zu protokollieren, dass im nächsten Jahr ein entsprechender neuer Antrag gestellt werden solle.

 

StV. Steiniger weist auf die Regelung aus der Geschäftsordnung hin, wie mit Beanstandungen von Niederschriften umzugehen ist.


Beschluss:

 

Der Rat genehmigt einstimmig die nachstehend aufgeführten Niederschriften öfentlicher Teil

 

-          Ausschuss für Schule und Kultur vom 13.07.2018 und 04.10.2018

-          Ausschuss für Bauen und Verkehr vom 11.09.2018

-          Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 24.09.2018