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Auszug - Bebauungsplan Nr. 29 "Isengarten" der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 26.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
Zusatz: Treffpunkt Ortsbesichtigungen: (Nieder)Geilenkausen, Geilenkausener Straße / Ecke Kostengarten um 16:00 Uhr
III/064/2018 Bebauungsplan Nr. 29 "Isengarten" der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rolf KnottAktenzeichen:FB III / 60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Vorsitzender Steiniger erläutert mit Bezug auf die Beschlussvorlage die wesentlichen Grundzüge der Planung und begrüßt den positiven Bescheid der Bezirksregierung zur Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren mit anschließender Berichtigung des Flächennutzungsplans als Wohnbaufläche. Er  gibt das Wort  an Herrn Kiefer von der OAG zur weiteren Erläuterung der Planung.

 

Herr Kiefer erinnert an die Sitzung vom 19.03.2018 mit der Vorstellung des städtebaulichen Konzeptes, welches vom Ausschuss zustimmend zur Kenntnis genommen wurde und auf dessen Grundlage nun der Bebauungsplan entwickelt wurde. Er erläutert dem Ausschuss die verschiedenen Planungsmerkmale. Die vom Ausschuss beschlossenen Maßgaben sind dabei  berücksichtigt worden. So wurde eingeplant, dass bei den Mehrfamilienhäuser an der Turnerstraße die Möglichkeit besteht, die Pkw-Stellplätze in den Untergeschossen unterzubringen und dadurch die Bebauung auch dem Gelände angepasst wird. Hierfür kann die festgesetzte GRZ bis 0,8 auch überschritten werden. Bei der Vorgabe, den Kinderspielplatz zentral einzuplanen, habe man diesen zwar  in  unmittelbarer Nähe zu den Mehrfamilienhäusern angeordnet, aber eine zweite Fläche an der Straße Isengarten bereitgestellt. Die Ausweisung des Gebietes erfolgt im westlichen Planbereich als Reines Wohngebiet (WR) und im östlichen Teil aufgrund der bestehenden angrenzenden Baustruktur als Allgemeines Wohngebiet (WA).

StV. Pampus bemängelt das Fehlen eines Geländeschnittes. Herr Knott sagt zu, diesen mit dem Satzungsbeschluss vorzulegen.

Weiterhin wird bemängelt, dass die Parkplätze der Mehrfamilienhäuser im rückwärtigen Raum in den Ruhezonen der  angrenzenden Einfamilienhäuser und nicht entlang der Turnerstraße eingeplant wurden. Nach längerer Diskussion schlägt Herr Knott vor, die Baugrenze an der Turnerstraße um 2 m nach hinten zu verschieben, wodurch dann mit insgesamt  5 m die Möglichkeit besteht, hier die Stellplätze und evtl. die Zufahrt zur Tiefgarage anzuordnen. Die beiden östlichen Baufenster sollen somit angepasst werden. Der Ausschuss stimmt dieser Vorgehensweise einstimmig zu.

 


 

 

Beschluss:

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt einstimmig gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Isengarten“ der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt einstimmig, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt einstimmig, gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt einstimmig die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Isengarten“ der Stadt Waldbröl gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 sowie § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt einstimmig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB.