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Vorsitzender Steiniger verweist auf die Beschlussvorlage und die vorangegangene Ortsbesichtigung. Anschließend fasst der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt einstimmig die Aufstellung der Änderung der 4. Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Niedergeilenkausen. Die Änderung bezieht sich ausschließlich auf den Entfall der festgesetzten Grundflächenzahl GRZ im gesamten Planbereich.
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