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Herr Steiniger verweist auf die vorliegende Beschlussvorlage und die vorangegangene Ortsbesichtigung. StV. Pampus wiederholt nochmals Ihren Hinweis vor Ort. Sie bittet darum, bei zukünftigen Satzungsergänzungen möglichst nicht zu „stückeln“ sondern das Satzungsgebiet sinnvoll abzurunden.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt einstimmig bei einer Enthaltung dem Stadtrat folgenden
Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23.01.2018 (GV. NRW. S. 90) in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 19.12.2018 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles „Herfen“ werden im Bereich „Pfaffenweiher“ für die Grundstücke Gemarkung Schnörringen, Flur 65, Flurstücke 205, 206 und 238 festgelegt.
Die Satzung ist rein deklaratorisch.
Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.
Die Satzung besteht aus dem Plan.
§ 2
Die Satzung tritt mit dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
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