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Vorlage - III/067/2018  

 
 
Betreff: 2. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Herfen im Bereich "Pfaffenweiher"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rolf KnottAktenzeichen:FB III / 60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Vorberatung
26.11.2018 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung (offen)   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
19.12.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Die Satzung zur Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Herfen gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB trat am 12.02.1992 in Kraft. Im Bereich südwestlich der Straße „Pfaffenweiher“ endet das Satzungsgebiet mit dem unbebauten Grundstück Gemarkung Schnörringen, Flur 65, Flurstück Nr. 39.

 

Nunmehr beantragt Frau Beate Müller die Einbeziehung der unmittelbar westlich an das Satzungsgebiet angrenzenden bebauten Grundstücke Gemarkung Schnörringen, Flur 65, Flurstücke 205, 206 und 238, Pfaffenweiher 10, in das Satzungsgebiet.

 

Nach Überprüfung der Sach- und Rechtslage ist hier die Aufstellung einer sog. „Klarstellungssatzung“ nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB Ziel führend. Nach dieser gesetzlichen Grundlage kann die Gemeinde die Grenzen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile festlegen. Der Bereich des Hausgrundstücks Pfaffenweiher 10 mit seinen Nebengebäuden steht eindeutig im Bebauungszusammenhang mit den südöstlich angrenzenden bereits im Satzungsgebiet liegenden Grundstücken.

 

Bei der Aufstellung von Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB sind die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht anzuwenden. Allerdings bedarf auch die Klarstellungssatzung als kommunale Satzung eines Satzungsbeschlusses der Gemeindevertretung.

 

Weitergehende Festsetzungen können mit einer Klarstellungssatzung nicht vorgenommen werden; ebenso ist eine Umweltprüfung nicht vorgesehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Satzungsbeschlussvorschlag:

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23.01.2018 (GV. NRW. S. 90) in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 19.12.2018 folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles „Herfen“ werden im Bereich „Pfaffenweiher“ für die Grundstücke Gemarkung Schnörringen, Flur 65, Flurstücke 205, 206 und 238 festgelegt.

 

Die Satzung ist rein deklaratorisch.

 

Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

Die Satzung besteht aus dem Plan.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.