Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gebührenkalkulation wird von Herrn Josifek dem Betriebsausschuss vorgetragen. Nach kurzer Diskussion fast der Betriebsausschuss folgenden einstimmigen Beschluss:
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl die Beitrags- und Gebührensatzung zur Ent- wässerungssatzung wie folgt anzupassen:
§ 4 Abs. 8 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:
(8) Bei Gebührenpflichtigen, die in den Fällen des § 7 Abs. 2 KAG von einem Entwässerungsverband zu Verbandslasten oder Abgaben herangezogen werden, ermäßigt sich die an die Stadt zu zahlende jährliche Schmutzwassergebühr je cbm auf 2,75 EUR.
§ 5 Abs. 4 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung: (4) Die Gebühr beträgt für jeden Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche i.S.d. Abs. 1: 0,98 EUR.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |