Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Die vorliegende Gebührenkalkulation hat ergeben, dass die Hauptgebührenart weiterhin konstant gehalten werden kann. Dies stellt für den Bürger eine seit 2012 konstante Gebühr dar. Für den Betrieb wiederum eine feste Größe, die, mit den Einnahmen aus der Niederschlagswassergebühr, es ihm ermöglicht seine Aufgaben aus dem laufenden Gebührenaufkommen zu erfüllen. Bei der Niederschlagswassergebühr haben die Nachprüfungen der zu entwässernden Flächen eine Erhöhung der Bemessungsgrundlage ergeben, so dass eine leichte Senkung der Gebühr von derzeit 1,02 € auf 0,98 € vorgeschlagen werden kann. Aufgrund der Erhöhung der Bemessungsgrundlage bleibt es für den Betrieb bei konstanten Einnahmen. Die Gebühr für Kunden, die eigenständig Mitglied im Aggerverband sind, hat die Kalkulation ergeben, dass eine Senkung auf 2,75 € möglich ist. Sie wird seitens der Verwaltung ebenfalls empfohlen.
Beschluss:
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wie folgt anzupassen:
§ 4 Abs. 8 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:
(8) Bei Gebührenpflichtigen, die in den Fällen des § 7 Abs. 2 KAG von einem Entwässerungsverband zu Verbandslasten oder Abgaben herangezogen werden, ermäßigt sich die an die Stadt zu zahlende jährliche Schmutzwassergebühr je cbm auf 2,75 EUR.
§ 5 Abs. 4 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung: (4) Die Gebühr beträgt für jeden Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche i.S.d. Abs. 1: 0,98 EUR.
Im Auftrag
……………………………………. (Josifek)
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