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Beschluss:
Der Rat beauftragt einstimmig die Verwaltung, dem Rat zu seiner nächsten Sitzung eine Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung vorzulegen. Darin soll der in § 5 niedergelegte Besteuerungsmaßstab nach dem Spielumsatz (Einspielergebnis) auf den Spieleinsatz verändert werden.
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