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Auszug - Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept Innenstadt Waldbröl 2025; Umsetzung des mittelfristigen Städtebauförderprogramms: Merkurareal, Kaiserstraße, Parkraumkonzept  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 8
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 19.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
III/084/2018 Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept Innenstadt Waldbröl 2025;
Umsetzung des mittelfristigen Städtebauförderprogramms:
Merkurareal, Kaiserstraße, Parkraumkonzept
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:FB III / 60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Die vorstehenden Tagesordnungspunkte werden gemeinsam behandelt.

 

StV. Hein erläutert die v. g. Anträge und betont die Wichtigkeit der Bürgerbeteiligung. Darüber hinaus bestehe auch weiterer Beratungsbedarf in den Fraktionen.

 

rgermeister Koester unterstützt die Ansicht, dass man in dieser wichtigen Frage der Stadtentwicklung die Öffentlichkeit mitnehmen und hierfür eine geeignete Struktur finden muss.

 

StV. Steiniger erklärt, dass die CDU-Fraktion beide Anträge vom Inhalt her befürworte.

 

Beschluss:

 

Der Rat beauftragt einstimmig die Verwaltung, alles für eine Bürgerbeteiligung zur Neu-, Umgestaltung des Merkurareals vorzubereiten.

 

 

Anschließend erläutert Herr Hamerla das Verfahren mit allen Maßnahmen, die bisher zur Aktivierung der Brache Merkur ergriffen wurden. Er fasst zusammen, dass das ganze bisherige Verfahren nötig war, um jetzt zu dem Stand zu kommen, der eine Förderung r den Abriss des Merkurkomplexes ermöglicht.

 

Auf Nachfrage der StV. Pampus antwortet Herr Hamerla, dass eine mindestens dreistufige Bürgerbeteiligung vorgesehen ist. Mitte bis Ende März d. J. erfolgt die erste Bürgerbeteiligung mit Vereinbarung einer Zielsetzung. Im Juni werden in einer zweiten Bürgerbeteiligung konkrete Inhalte festgelegt. Das integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept, welches vom Rat beschlossen wurde, ist auch hier wegweisend. Es ist notwendig, dieses Konzept zu aktualisieren.

 

StV. Hein gibt zu bedenken, dass es wichtig sei, dass die Bürger unabhängig von bereits bestehenden Konzepten Vorschläge machen könnten und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt würden. Es gehe darum, kreative Ideen aus der Bürgerschaft einzusammeln. Eine entsprechende Befragung könnte ohne viel Aufwand organisiert werden.

 

rgermeister Koester unterstützt diese Sichtweise generell und weist aber darauf hin, dass eine Bürgerbeteiligung vor dem Hintergrund ablaufen muss, was überhaupt förderfähig ist.

 

Herr Hamerla verweist auf den bisherigen Prozess der Stadtentwicklung, bei dem bereits eine Bürgerbeteiligung stattgefunden hat. Dies ist auch künftig kein Problem; muss jedoch im Rahmen der Förderfähigkeit umgesetzt werden. Das heißt, dass nur die Vorschläge zum Zug kommen können, die förderfähig sind. Im Rahmen dieser definierten Möglichkeiten gelte es, viele Bürger zur Mitarbeit zu gewinnen.

 

StV. Pfeiffer bemerkt, dass es wichtig sei, viele Ideen zuzulassen und die Förderfähigkeit kein K.O.-Kriterium sein dürfe. Es könne hilfreich sein, im städtischen Internet auch die Förderkriterien zu veröffentlichen, damit sich die Bürger im Vorfeld entsprechend informieren könnten.

 

StV. Giebeler betont, dass die Einhaltung der Förderkriterien wichtig ist, um die Förderung nicht zu gefährden.

 

StV. Pampus betont, dass es sich bei der Aktivierung der Brache Merkur um eine wichtige Maßnahme handelt und die Diskussion nötig und solange zu führen sei, wie Fragen im Raum stehen. Sie halte eine Beschlussfassung über das Parkraumkonzept aktuell für verfrüht.

 

Herr Hamerla entgegnet, dass die Diskussion um den Umbau der Kaiserstraße nicht ohne das Wissen geht, wo die Parkplätze hinkommen. Er betont noch einmal, dass für den in der Beschlussvorlage zum Tagesordnungspunkt 8 aufgezeigten Weg kein Risiko besteht; das einzig für ihn vorstellbare Risiko sei, dass die Förderung für die Kaiserstraße ein Jahr später kommt.

 

 

Beschluss zu TOP 7.1.2 „Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betreffend Änderung der Beschlussvorlage zur Entwicklung des Merkurareals:

 

Der Rat beschließt einstimmig, diesen Antrag in die Verwaltungsvorlage unter TOP 3 einzuarbeiten.

 


Beschluss:

 

 

Der Rat bestätigt einstimmig die unter Würdigung der nicht öffentlichen Sachverhalte in der Sitzung am 20.11.2018 gefassten Beschlüsse:

  1. Die öffentliche Grundstücksausschreibung und lnvestorenauswahl „Das neue Einkaufszentrum mitten in der Innenstadt Waldbröl" ist zu beenden,
     
  2. es ist keine neue EU-weite Ausschreibung für Investoren, z.B. mit dem Erhalt der bestehenden Merkurbebauung, durchzuführen.

 

Des Weiteren beschließt der Rat einstimmig:

 

  1. dass die Voraussetzungen zu schaffen sind, dass im Jahr 2019 für das Städtebauinvestitionsprogramm 2020 der Förderantrag für die Aktivierung der Brache Merkur als öffentliche Maßnahme gestellt werden kann.

 

Hierzu sind,

 

        das integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept Innenstadt Waldbröl fortzuschreiben,

        städtebauliche Konzepte zu erstellen,

        ein Freiraumkonzept für öffentliche Frei- und Grünflächen sowie den Waldbrölbach zu erarbeiten,

        ein Nutzungskonzept in interaktiven Prozessen zu entwickeln und

        die privaten Baufelder zu definieren sowie

        die Kosten, Finanzierung und Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme darzulegen.

 

Der unter TOP 7.1.2 bezeichnete Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus heutiger Sitzung ist entsprechend zu berücksichtigen.
 

  1. Der Rat beschließt bei 2 Enthaltungen, dass der Abriss des Merkurkomplexes seitens der Stadt Waldbröl bereits im Jahr 2019 durchzuführen ist.
    Hierzu sind die Voraussetzungen (Vorgaben zum Boden- und Altlastenmanagement erarbeiten, Ausschreibung vorbereiten und durchführen) zu schaffen.
    Eine Refinanzierung der Abriss- und Aufbereitungskosten kann mit der Bewilligung des Förderantrags für die Aktivierung der Brache Merkur als öffentliche Maßnahme erfolgen, wenn die beantragte Fördermaßnahme zuwendungsfähig ist. Der Zuwendungsantrag ist mit einer förderfähigen Maßnahme zu erarbeiten.
     
  2. Der Rat beschließt bei 3 Gegenstimmen (FDP-Fraktion) für das Städtebauinvestitionsprogramm 2019 den Umbau der Kaiserstraße als Bestandteil des testierten mittelfristigen Förderprogramms zu beantragen.

Eine Bürgerbeteiligung ist durchzuführen, wenn das vorläufige, fortgeschriebene Konzept für das Merkurareal sowie das Parkraumkonzept für die Innenstadt vorliegen.

Die Ergebnisse sind dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Beschluss ist dann unverzüglich der Bezirksregierung einzureichen.