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Auszug - 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 "Brölbahnstraße" der Marktstadt Waldbröl im Bereich "Brölbahnstraße / Alter Friedhofsweg"  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 18.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
Zusatz: Treffpunkt Ortsbesichtigungen: Schönenbach, Förstersgarten um 16.00 Uhr
III/100/2019 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 "Brölbahnstraße" der Marktstadt Waldbröl im Bereich "Brölbahnstraße / Alter Friedhofsweg"
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rolf KnottAktenzeichen:FB III / 60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Knott erläutert die Beschlussvorlage. Auf Wunsch von Herrn Hillnhütter sollen auch Pultdächer mit einer Dachneigung von 5 bis 20° zulässig sein.

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt einstimmig gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 „Brölbahnstraße“ der Marktstadt Waldbröl im Bereich „Brölbahnstraße / Alter Friedhofsweg“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt einstimmig gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt einstimmig die öffentliche Auslegung des Plans gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB. Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben.