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Auszug - Antrag auf Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB für den Bereich Bröl, Felsenweg 13  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 18.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
Zusatz: Treffpunkt Ortsbesichtigungen: Schönenbach, Förstersgarten um 16.00 Uhr
III/102/2019 Antrag auf Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB für den Bereich Bröl, Felsenweg 13
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rolf KnottAktenzeichen:FB III / 60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Knott erläutert die Beschlussvorlage und verweist nochmals auf die verschiedenen Möglichkeiten der Antragsteller. Entweder man wartet die Aufstellung des südlich gelegenen Bebauungsplans Nr. 113 „Bröl - Neuer Weg II“ ab und es erfolgt eine Satzungsergänzung nach § 34 BauGB oder es müsste vorher ein Bebauungsplan nach § 13b  BauGB aufgestellt werden.

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung stellt einstimmig den Antrag der Eheleute Rahn auf Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB bis zur  Realisierung des südlich angrenzenden Bebauungsplangebiets Nr. 113 „Bröl - Neuer Weg II“ zurück.

 

Sofern die Antragsteller es wünschen, kann die städtebauliche Ordnung durch Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 13b i.V.m. § 13a BauGB hergestellt werden. Die Zustimmung der Bezirksregierung ist erforderlich, weil ein solcher Bebauungsplan nicht aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt wird.