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Städt. Verw.-Rat Becker berichtet, dass gemäß der aktuellen Rechtsprechung die Entscheidungsgründe und die Stellungnahmen zu der Ordnungsbehördlichen Verordnung dem Rat zur Kenntnis gegeben sind, wodurch sich der Umfang der Anlagen erklärt. Im vorliegenden Fall hat die Verwaltung sehr akribisch gearbeitet, so dass seitens der Gewerkschaft ver.di „Grünes Licht“ gegeben wurde. Dies sei insoweit bemerkenswert, als das in Nachbarkommunen oftmals Klagen gegen die Festsetzung von verkaufsoffenen Sonntagen durch die Gewerkschaft ver.di erfolgt sind. Beschluss:
Der Rat beschließt einstimmig die als Anlage zur heutigen Ratseinladung beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen an Sonntagen in der Marktstadt Waldbröl 2019.
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