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1. Stellv. Bürgermeister Rafalski übernimmt die Sitzungsleitung; Bürgermeister Koester verlässt den Beratungsraum.
StV. Köppe stellt in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses die Beschlussvorlage vor. Beschluss:
Die Rat beschließt einstimmig, gem. § 96 Abs. 1 Satz 5 GO NRW dem Bürgermeister die uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2018 zu erteilen.
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