Bürgerinformationssystem
Herr Hamerla erläutert das städtebauliche Konzept, das aus den umfänglichen Beteiligungsprozessen entwickelt wurde. Grundlage ist dabei das Integrierte Entwicklungs- u. Handlungskonzept Innenstadt Waldbröl 2025.
Nachdem für das Merkurareal die europaweite Ausschreibung 2014 und die nationale Ausschreibung 2017 kein positives Ergebnis erzielen konnten, soll die Aktivierung nun durch kleinteiligere Privatinvestitionen und flankiert durch öffentliche Maßnahmen erfolgen. Der Abbruch des Merkurhauses ist für den Herbst 2019 geplant und soll bis Mitte 2020 abgeschlossen sein. Der Abriss allein ist jedoch nicht förderfähig. Der Abbruch und die Herrichtung können aber mit dem Förderantrag für eine öffentliche Folgenutzung refinanziert werden. Voraussetzung hierfür ist es, unter Berücksichtigung vorliegender Gutachten, die Vorgaben zum Boden- und Altlastenmanagement zu erarbeiten. Herr Hamerla berichtet, dass diese zurzeit erstellt werden. Mitte des Jahres können auf der Basis des städtebaulichen Konzepts dann die Vorentwurfsplanungen für die Ingenieur-, Freiraum- und Wasserbauplanungen erstellt werden.
Frau Daude berichtet von den bisherigen Beteiligungsprozessen. Am 25.03.2019 fand die erste Bürgerinformationsveranstaltung mit ca. 170 Teilnehmern statt. Es folgte eine Onlinebeteiligung vom 26.03. bis 22.04.2019. In dieser Zeit gingen 22 E-Mails ein. Eine Jugendbeteiligung mit 9 Teilnehmern fand am 09.04.2019 statt. Ein Informationsgespräch mit Investoren und Architekten am 30.04.2019 mit 17 Teilnehmern, ein Planungsgespräch mit Anliegern am 30.04.2019 (13 Teilnehmer) und der Workshop am gleichen Tag mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern (10 Teilnehmer) und Vertretern der Politik wurden durchgeführt. Eine Bürgerversammlung mit ca. 130 Teilnehmern fand am 14.05.2019 statt. Frau Daude erläutert anschließend die Ergebnisse der verschiedenen Prozesse anhand einer Präsentation.
Herr Hamerla stelt das nunmehr erarbeitete städtebauliche Konzept entsprechend der Beschlussvorlage vor. Die Bausteine der Konkretisierung wie die Bebauung, die Nutzungen, der Stadtplatz, der Eventplatz, der Grünzug und der Waldbrölbach, werden von ihm im Einzelnen präsentiert.
Die Kosten der Maßnahmen setzen sich zusammen aus dem Grunderwerb, dem Abbruch, der Aufbereitung des Grundstückes und dem Ausbau des öffentlichen Raumes. Dieser besteht aus dem Stadtplatz, dem Eventplatz, der Multifunktionsfläche an der Nümbrechter Straße mit 38 temporär verfügbaren öffentlichen Parkplätzen sowie einer Grünzone. Durch den Abzug der zu erwartenden Erlöse aus dem Verkauf der Baufelder werden die zuwendungsfähigen Kosten ermittelt, die die finanzielle Grundlage für die Städtebauförderung darstellen. Die Bandbreite der zuwendungsfähigen Kosten basiert auf der maximalen Größe der Baufelder einerseits und ihrer angestrebten Mindestgröße andererseits und in der Folge der komplementären Dimensionierung des Stadtplatzes. Die zu erzielenden Erlöse variieren hierdurch. Die zuwendungsfähigen Kosten von 5,4 bis 5,7 Mio. Euro werden aus den Kosten abzüglich der Erlöse errechnet. Städtebauförderungsmittel in Höhe von 80 % (4.320.000 bis 4.560.000 Euro) der zuwendungsfähigen Kosten können erwartet werden, wenn eine förderfähige Maßnahme geplant wird. Damit verbleibt ein Eigenanteil von ca. 1.080.000 bis 1.140.000 Euro bei der Stadt. Der öffentliche Grünzug Ost ist nicht Bestandteil des Grundförderantrags und muss deshalb gesondert angemeldet werden.
Anschließend gibt Herr Hamerla den weiteren Ablauf bekannt. Nach dem heutigen Beschluss wird Mitte Juni bis Mitte Juli 2019 die Erstellung der Vorentwurfsplanung für die Ingenieur-, Freiraum- u. Wasserbauplanungen durchgeführt. Mitte Juli 2019 soll dann die Abstimmung der Vorentwurfsplanungen mit der Politik in einem Werkstattgespräch erfolgen. Die Bürgerbeteiligung zu der Ingenieur- u. Landschaftsplanung wird Mitte Juli bis Mitte August 2019 stattfinden und die Fertigstellung der Konzept-Entwürfe mit Kostenberechnungen ist für Mitte August 2019 vorgesehen. Bis Ende August 2019 soll dann die Machbarkeitsstudie mit städtebaulichem Konzept und Wirtschaftsbetrachtung, die Fortschreibung des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes Innenstadt Waldbröl 2025 und die Entwurfsplanung mit Kostenberechnungen zum Freiraum fertiggestellt sein. Am 16.09.2019 wird eine erneute Beratung und Beschlussfassung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie im Ausschuss für Bauen und Verkehr zu der Machbarkeitsstudie mit städtebaulichem Konzept und Wirtschaftsbetrachtung erfolgen. Der Beschluss im Rat dazu ist für den 18.09.2019 geplant. Am 30.09.2019 wird der Förderantrag zum STEP 2020 bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Die Fertigstellung der Entwurfsplanung zum öffentlichen Freiraum erfolgt im November 2019, ebenfalls wie die Bürgerbeteiligung zu den konkretisierten Planungen für die öffentlichen Freiräume (2. Stufe). Ab Mitte 2020 ist der frühestmögliche Umsetzungsbeginn der Privatmaßnahmen. Die Umsetzung der öffentlichen Maßnahmen Renaturierung Waldbrölbach und öffentlicher Grünzug mit / ohne Eventfläche werden 2021 / 2022 umgesetzt und der Öffentliche Stadtplatz 2022 / 2023. Vorsitzender Steiniger bedankt sich für den ausführlichen Vortrag und weist darauf hin, dass die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 16.09. auf den 28.08.2019 vorgezogen wurde. Die Sitzung vom 17.06.2019 wurde aufgrund des Umzuges im Rathaus und des Stadtfestes abgesetzt. Falls aber noch Beratungsbedarf besteht, kann noch eine Sitzung zusätzlich eingeplant werden. StV. Hein bedankt sich bei Herrn Hamerla für die Vorstellung des Konzeptes und bemängelt für ihre Fraktion, das Konzept schöpfe das Potenzial nicht aus, da es einerseits viel zu eng und andererseits zu unkonkret sei. Sie stellt fest, dass die als so wichtig eingestuften Parkplätze bei Veranstaltungen auf dem Multifunktionsplatz wegfallen, die Bebauung zu stark festgelegt ist und die Investoren damit einschränkt. Frau Hein regt an, dass bei Schaffung von Wohnraum auch geförderter sozialer Wohnungsbau eingeplant und eine Stadtbücherei nicht ohne vorherige weitere Beratung in das Konzept aufgenommen werden soll. Die Vorgaben für die noch ausstehende Landschaftsplanung sei zu detailliert und bei der Verbindung Bahnhofstraße / Kaiserstraße müsse eine Barrierefreiheit möglich gemacht werden. Sie weist darauf hin, dass ihre Fraktion gerne bei der Auswahl der Fachplaner beteiligt werden möchte. StV. Pampus kritisiert für die SPD-Fraktion, dass es sich hier nicht um ein städtebauliches Konzept handelt, da schon sehr konkrete Angaben gemacht werden. Sie sieht keine wesentliche Verbesserung der jetzigen städtebaulichen Situation. Es sei eine zu massive Bebauung geplant. Vom Grundsatz sei das Konzept nicht das, was sich die SPD gewünscht habe. Herr Hamerla antwortet, dass das Konzept nur den Rahmen vorgibt. Die Konkretisierungen seien nur Bespiele. Innerhalb des städtebaulichen Rahmens gibt es Potentiale, die weiter ausgearbeitet werden müssen. Es werde sich erst mit den privaten Bauvorhaben herausstellen, wie das Gesamtkonzept im Detail aussieht. Die Barrierefreiheit der Verbindung von der Kaiserstraße zur Bahnhofstraße wird noch einmal geprüft. Vorsitzender Steiniger schlägt vor, dass einige Aussagen umformuliert werden sollten und weist darauf hin, dass bei der Aufstellung des Bebauungsplanes noch ein Mitbestimmungsrecht besteht. StV. Greb möchte für die FDP-Fraktion auch die Barrierefreiheit auf jeden Fall realisiert sehen. Außerdem kritisiert er die viel zu großen Baufelder und es sei zu wenig öffentlicher Raum eingeplant. Insbesondere die Baufelder an der Kaiserstraße sollten im hinteren Bereich reduziert werden. Herr Hamerla antwortet, dass man im Zentrum nicht nur Freiraum schaffen könne. Wenn das so gemacht würde, sei man aus der Förderung heraus. Man sei hier schon am äußersten Rand einer förderfähigen Maßnahme angelangt und bliebe immer noch weit hinter den Dimensionen der 2014 beschlossenen Vorgaben zurück. Die jetzigen städtebaulichen Ziele sind mit der Bezirksregierung abgestimmt und als hervorragend bezeichnet worden. StV. Giebeler gibt zu bedenken, dass man sich die Fördermöglichkeiten nicht verbauen darf. StV. Pampus entgegnet, dass sie nichts gefährden möchte, sie aber die Gebäudestruktur immer kritisiert habe. Auch sei die Grünzone bis zur Friedenstraße integriert, obwohl diese gar nicht Teil des Merkur-Plangebietes sei. Vorsitzender Steiniger entgegnet, dass nach seiner Meinung bisher Einigkeit beim Grünzug bestand. Nach weiterer Diskussion gibt StV. Hein gibt zu bedenken, dass die Politik bei der Erstellung des Bebauungsplanes und der Gestaltung der Baufelder noch beteiligt werde. StV. Kronenberg erklärt, dass die Umsetzung des Bebauungsplanes allen zusagen muss. Die Baufelder dürfen öffentliche Fläche nicht überlagern. Auch die Kombination Wohnen und Event müsse noch besprochen werden. StV. Grüber erklärt, dass hier das „Filetstück“ von Waldbröl zugebaut würde und bittet zu prüfen, ob nicht auch weniger Bebauung möglich wäre. StV. Giebeler gibt zu bedenken, dass bei einer Gefährdung der Förderung der Stadt viel Geld verloren geht. S.B. Schulmeistrat weist darauf hin, dass hier lediglich ein Rahmen vorgegeben wird, das Heft für die Ausgestaltung werde aber nicht aus der Hand gegeben. Auch StV. Steffens erklärt, dass man heute nur den Rahmen beschließen soll und alles Weitere sich finden werde. Nach Rücksprache mit dem Bürgermeister schlägt Vorsitzender Steiniger vor, den Beschluss teilweise umzuformulieren, das Wort „Rahmen“ durch „Potential“ zu ersetzen und den Beschluss für das städtebauliche Konzept unter Berücksichtigung des in der Vorlage aufgeführten Ablaufplanes sowie unter Einbeziehung einer Auswahlkommission und der zeitgerechten Aufstellung eines Bebauungsplanes zu ergänzen. Nach weiterer Diskussion beantragt die SPD-Fraktion eine Sitzungsunterbrechung. Nach einer Sitzungsunterbrechung von 5 Minuten fasst der Ausschuss folgenden
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt bei einer Gegenstimme und der Ausschuss für Bauen und Verkehr beschließt bei einer Gegenstimme insgesamt mehrheitlich das städtebauliche Konzept vom 10.05.2019 (Anlage 1) zur Entwicklung des Merkurareals unter Berücksichtigung des in der Vorlage aufgeführten Ablaufplanes sowie unter Einbeziehung einer Auswahlkommission und der zeitgerechten Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Es stellt zusammen mit den „Bausteinen für die Konkretisierung“ (Anlage 3) das mögliche Potential für - die Erstellung der Entwurfsplanungen für die Ingenieur- und landschaftsplanerischen Leistungen für den Freiraum einschließlich des Waldbrölbachs, - die Fortschreibung des „Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts Innenstadt Waldbröl 2025“ und - die Beantragung der Fördermittel
dar.
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