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Auszug - Umgestaltung der Kaiserstraße / B 256 sowie Umgestaltung der Bergstraße und der Verbindungstreppenanlagen von der Bergstraße und der Alten Rathausstraße zur Kaiserstraße; Beschluss zur Entwurfsplanung  

 
 
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung und des Ausschusses für Bauen und Verkehr
TOP: Ö 3
Gremien: Ausschuss für Bauen und Verkehr1, Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 27.05.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
III/148/2019 Umgestaltung der Kaiserstraße / B 256 sowie Umgestaltung der Bergstraße und der Verbindungstreppenanlagen von der Bergstraße und der Alten Rathausstraße zur Kaiserstraße;
Beschluss zur Entwurfsplanung
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:FB III / 60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Ebener  stellt die Entwurfsplanung der Kaiserstraße sowie die Umgestaltung der Bergstraße und der Verbindungstreppenanlagen von der Bergstraße und der Alten Rathausstraße zur Kaiserstraße vor.

Die Kaiserstraße wird auf einer Länge von 570 m zwischen dem KVP Gartenstraße und der Friedenstraße als Einbahnstraße konzipiert. Die Gegenrichtung des Bundesstraßenverkehrs erfolgt über die Bahnhofstraße / Vennstraße / Gartenstraße. Die Straßenbaulast verbleibt hier bei der Stadt Waldbröl. Die Teilentwidmung der Kaiserstraße | B 256 für die Fahrtrichtung stadteinwärts wurde erreicht. Der Bund baut die Straße (Fahrbahn und Radfahrstreifen in beide Richtungen) auf eigene Kosten. Die Gesamtfahrbahnbreite einschließlich der beiden Radfahrstreifen beträgt 6,00 m.

Die Einmündungsbereiche der Nümbrechter Straße und der Friedenstraße werden signalisiert. Zukünftig kann aus der Nümbrechter Straße auch in die Kaiserstraße eingefahren werden.

Um einen attraktiven Straßenzug zu realisieren, werden die Nebenanlagen als Stadterneuerungsmaßnahme errichtet. Der Förderantrag wurde gestellt. Mit einer Bewilligung der Maßnahme wird in Kürze gerechnet. Es wurden bis zu 4,80 m breite Gehwege auf beiden Seiten eingeplant. Allerdings ist diese Breite auf Grund der tatsächlichen Verhältnisse nicht überall möglich.

Die bisherige Bürgerbeteiligung in den Werkstätten hat ergeben, dass entlang der Straße keine öffentlichen Parkplätze vorgesehen sind. Allerdings sind sieben Ladezonen konzipiert worden. Diese können dann ab 16:00 Uhr zum Parken für bis zu 13 PKW freigegeben werden.

Grün wurde als wichtiges Thema erkannt. Deshalb sollen 44 Bäume gepflanzt werden, die überwiegend einen Alleecharakter ergeben. Außerdem werden Pflanzstreifen angelegt.

Vorsitzende Pampus fragt noch, ob die Ampelanlage an der Einmündung Nümbrechter Straße nötig sei.

Herr Schröder antwortet, dass die Ampelanlage zwingend notwendig sei, weil sonst ein Sichtproblem entsteht und niemand aus der Nümbrechter Straße auf die Kaiserstraße einfahren kann, weil die Autos dort teilweise im 4-Sekundentakt fahren.

S.B. Peisker hält die Fahrbahnbreite von 3,25 m  für sehr gewagt, da er bei breiten Lkws eine Gefahr für die Radfahrer sieht. Herr Ebener erklärt, dass dies dem heutigen Standard entspricht und mit den Behörden abgestimmt wurde. Deshalb erfolgt auch die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.

 

Herr Schröder  erläutert sodann die einzelnen Bauabschnitte und die jeweils hierfür erforderlichen Sperrungen bzw. Teilsperrungen und die voraussichtlichen Umleitungen. In den ersten Bauabschnitten kann noch unter halbseitigem Verkehr gebaut werden. Dies gilt vor allem für den Hauptgeschäftsbereich von der Nümbrechter Straße bis zur Friedenstraße. Als Bauende wird laut Herrn Schröder Ende 2022 angestrebt.

Vorsitzende Pampus bittet um Transparenz und Informationspolitik für die Bürger und schlägt vor, die Maßnahmen auf der Homepage der Stadt und bei Oberberg Aktuell etc. zu veröffentlichen.

Herr Hamerla stellt   die Kostenregelungen dar. Das Gesamtkostenvolumen des Umbaus der Kaiserstraße beträgt ca. 3,4 Mio. €. Davon übernimmt der Bund als Straßenbaulastträger der B 256 für die Fahrbahn mit Radfahrstreifen ca. 1,3 Mio. €; für die Nebenanlagen und die Beleuchtung werden ca. 2,1 Mio. € eingeplant. Die KAG-Beiträge sind mit 391.500 € kalkuliert worden und müssen nach der geltenden Rechtslage erhoben werden. Sie werden im Rahmen der Städtebauförderung von den Ausgaben abgezogen.

Das Lichtkonzept für die Kaiserstraße wurde von Herrn Knappschneider erstellt. Es sind Stelen analog der Beleuchtung am Bürgerdorf vorgesehen, die sich mit den Bäumen abwechseln.

Das durch die Beteiligung „Stadtkinder“ erarbeitete Konzept zum Stadtmobiliar ist in die Planung eingeflossen. Es entstehen drei besondere Bereiche mit gesteigerter Aufenthaltsfunktion. Am KVP Gartenstraße sind eine Sitzgruppe und Spielgeräte, aber auch eine Infotafel sowie eine Skulptur in der projektierten Grünfläche eingeplant. An der Gerichtsstraße entstehen u.a. Sitzstufen mit Auflagen und Bänke sowie ebenfalls ein Spielgerät. An der Alten Rathausstraße werden eine Sitztreppe, eine Kunstwand, eine Jugendbank sowie auch ein Spielgerät vorgesehen.

Auf der Gesamtlänge werden an jedem zweiten Baum Radabstellbügel eingeplant. Wichtig für die Aufenthaltsqualität ist auch Außengastronomie.

StV. Grüber erklärt für die FDP-Fraktion, dass sie den Umbau der Kaiserstraße   gut finden. Sie werben jedoch dafür, den Umbau so einfach wie möglich mit Schutzstreifen durchzuführen. Wenn man später feststelle, dass der Umbau nicht den gewünschten Erfolg bringt, könne der Rückbau wieder einfach erfolgen.

 


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss:

 

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr beschließt bei einer Gegenstimme und der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt bei einer Gegenstimme  mehrheitlich die Entwurfsplanung vom 08.05.2019 zur Umgestaltung der Kaiserstraße sowie zur Umgestaltung der Bergstraße und der Verbindungstreppenanlagen von der Bergstraße und der Alten Rathausstraße zur Kaiserstraße der Arbeitsgemeinschaft Ingenieurbüro Donner & Marenbach und ASS Hamerla I Gruß-Rinck I Wegmann + Partner, zur Ausführung.